Man gehe nach wie vor davon aus, dass der Beschuldigte aus persönlicher Frustration gehandelt habe über Unrecht, das ihm aus seiner Sicht widerfahren sei, sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Damit steht fest, dass die 1. große Strafkammer (Schwurgericht) des LG Magdeburg zuständig bleibt.
Mitte August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage gegen Taleb A. erhoben, einen 50 Jahre alten Arzt aus Saudi-Arabien. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gerast zu sein. Dabei wurden sechs Menschen getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt.
Das LG Magdeburg hatte das Verfahren dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Strafverfolgung vorgelegt. Nach Auswertung der Akten sei man zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handele, so die Begründung. Es handele sich um Straftaten, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
LG muss nun über Eröffnung des Verfahrens entscheiden
Nach der Entscheidung aus Karlsruhe will das LG laut einem Sprecher frühestens am 13. Oktober über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Bei einer positiven Entscheidungen will es dann auch die Verhandlungstermine festsetzen.
Die Bundesanwaltschaft war von Anfang an in die Ermittlungen einbezogen gewesen und wurde laufend informiert. Am Ende fehlte aber für eine Übernahme der "spezifische Staatsschutzhintergrund", wie Generalbundesanwalt Jens Rommel im Januar im SWR erklärte. Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber auch mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, sagte Rommel damals. Daher dürfte die Tat eher den Charakter einer "Amokfahrt aus persönlicher Frustration" haben als den Charakter einer terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.


