Bewusst gesetzliche Regelungen missachtet
Die Leitung des BAMF habe in zwei Schritten die Interne Revision mit der Überprüfung von insgesamt 4.568 Asylverfahren beauftragt, in denen Unregelmäßigkeiten aufgrund der Beteiligung von zwei Rechtsanwaltskanzleien zu vermuten gewesen seien. Diese Prüfung sei mit dem Bericht der Internen Revision des BAMF vom 11.05.2018 abgeschlossen worden. Der Bericht zeige deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet worden seien, heißt es in der Mitteilung des BMI. Seehofer erklärte, er habe jetzt angeordnet, dass sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft werden, an denen die im Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt gewesen seien.
Mängel bei Beachtung des Vier-Augen-Prinzips
Der Bericht der Internen Revision weise auf Mängel bei der Beachtung des sogenannten Vier-Augen-Prinzips hin. Zukünftig sollen zusätzlich nach dem Zufallsprinzip 10% aller Asylentscheidungen des BAMF vor der Zustellung durch die Qualitätssicherung des BAMF überprüft werden. Dafür solle die Mitarbeiterzahl in der Qualitätssicherung in der BAMF-Zentrale erheblich verstärkt werden. "In Zukunft sollen auch regelmäßig Entscheidungen der Außenstellen überprüft werden, deren Schutzquoten vom bundesweiten Durchschnitt abweichen", betonte Seehofer.