Aufhebung erstinstanzlichen Urteils begehrt
Die Bundesanwaltschaft habe innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts Berufung eingereicht und die vollumfängliche Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils beantragt, hieß es am Donnerstag auf dpa-Anfrage. "Es werden keine weiteren Angaben zum Inhalt der Berufungserklärung gemacht."
Vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen
Blatter (86), früherer langjähriger Präsident des Weltverbands FIFA, und Platini (67), Ex-Chef der Europäischen Fußball-Union UEFA, waren Anfang Juli vom Bundesstrafgericht in Bellinzona vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. In der Anklage hieß es, Blatter habe dem Franzosen 2011 unrechtmäßig eine Millionenzahlung zugeschanzt. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Zahlung nicht rechtens war. Es sprach Blatter und Platini Entschädigungen von zusammen mehr als 220.000 Euro zu.