Anhörung: Experten berichten von systematischem Betrug beim Kindergeld

Gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf vorgehen und unter anderem auch illegale Beschäftigung schärfer bekämpfen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (BT.Dr. 19/8691), der am 06.05.2019 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses war. So berichtete unter anderem Ministerialdirigentin Daniela Lesmeister, Abteilungsleiterin Polizei im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, von einem systematischem Betrug beim Kindergeld.

Organisierte Betrugsdelikte unter Anwerbung kinderreicher Familien aus dem Ausland

Zunächst klärte Lesmeister darüber auf, dass EU-Bürger bereits dann einen Anspruch auf Kindergeld hätten, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liege. Bei organisierten Betrugsdelikten würden kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland dort angeworben und nach Deutschland transportiert. "Hier werden sie unter anderem in Häusern untergebracht, die sich in einem desolaten baulichen und hygienischen Zustand befinden." So gebe es hier oftmals nicht einmal die absoluten gefahrenabwehrrechtlichen Mindeststandards, etwa in brandschutzrechtlicher Hinsicht, berichtete Lesmeister weiter. In den Schrottimmobilien seien Strom und Wasser abgestellt, es gebe Rattenbefall. Mitten in Deutschland würden somit Menschen und insbesondere Kinder unter Bedingungen leben, die nicht nur rechtswidrig, sondern "schlichtweg menschenunwürdig" seien. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauten.

Mehr Kompetenz für Finanzkontrolle Schwarzarbeit geplant

Vorgesehen ist laut Gesetzentwurf, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die FKS auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen sie in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen.

Voraussetzungen für Bezug von Sozialleistungen fingiert

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, bestätigte in ihrer Stellungnahme, dass oft in organisierten Strukturen die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen fingiert würden. Der Kindergeldbezug werde dabei auch an Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente, die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland belegen sollten, geknüpft. Ebenfalls mittels Täuschungen und Fälschungen, die eine vermeintliche Selbstständigkeit belegen sollten, werde vermehrt ein unberechtigter Bezug von weiteren Sozialleistungen erreicht. Der Schaden für die Sozialversicherung sei immens. Den Gesetzentwurf bezeichnete Hercher als "rundes Paket".

Dreimonatsfrist kontrovers diskutiert

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, ging auf eine von mehreren geplanten Neuregelungen ein, nach der neu zugezogene Unionsbürger während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden. Damit könne der Gefahr von Leistungsmissbrauch begegnet werden und Überzahlungen könnten maßgeblich verringert werden. "Die Regelung macht Sinn", so Bunk. Auf schwere Bedenken stieß dieser Gesetzesvorschlag hingegen beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit der Dreimonatsfrist werde der unionsrechtlich garantierte Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten würden, in Europa rechtswidriger Weise beschnitten, kritisierte Hermann Plagemann für den DAV.

Weitere Kritik am Gesetzentwurf

Auch andere geplanten Maßnahmen beurteilte der Anwaltverein kritisch. Weder bedürfe es zum Schutz des Sozialstaates noch zum Schutz der Rechte von Betroffenen noch zum Schutz des Wettbewerbs einer solchen Machtfülle bei der FKS. Der Bundesverband der deutschen Lohnsteuerhilfevereine äußerte die Sorge, dass durch die vorgesehenen Einschränkungen auch Eltern benachteiligt werden könnten, bei denen kein "Missbrauch" vorliege und der Bezug des Kindergelds sachgerecht wäre. Ebenso wie der DAV sah auch die Diakonie Deutschland einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbiete. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnte den dreimonatigen Ausschluss von Kindergeldleistungen für Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union als "unbegründet, kontraproduktiv und wahrscheinlich auch europarechtswidrig" ab.

Personalaufstockung bei FSK gefordert

Der DGB begrüßte, dass die Bemühungen gegen Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und illegale Beschäftigung vorzugehen, verstärkt werden sollen. Dies müsse allerdings durch eine entsprechende Personalausstattung unterlegt werden. Auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erklärte, die derzeitigen Befugnisse der FKS seien nicht mehr den aktuellen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gewachsen und damit nicht mehr zeitgemäß im Hinblick auf die Auftragsanbahnung über Tagelöhner- und Onlinebörsen. Eine personelle Stärkung der FKS sei unabdingbar. Die Organisation bezifferte den personellen Mehrbedarf auf 6.500 Stellen. Unterstützt wurden die Forderungen nach einem Personalaufbau von der Deutschen Steuergewerkschaft.

Bürokratieausweitung beklagt

Dem Vorwurf der Bürokratieausweitung hielt die Organisation entgegen, es gehe hier schlichtweg um Kriminalität, die zu verfolgen, aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen sei. Die zunehmende bürokratische Belastung war vom Präsidenten des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, beklagt worden. Diese Belastung betrage inzwischen 50 Milliarden Euro. Für den Mittelstand gebe es über 10.000 Informationspflichten. Und mit diesem Gesetzentwurf kämen weitere Informationspflichten hinzu.

Strukturen beim Zoll kritisiert

Grundsätzlich setzte sich Gerhard Bosch von der Universität Duisburg-Essen in seiner Stellungnahme mit den Strukturen beim Zoll auseinander. Der Zoll verfüge mit der FKS und der Zollfahndung über zwei parallele Vollzugsdienste, die unterschiedlichen Zentraldirektionen zugeordnet seien, obwohl sie vielfach ähnliche Aufgaben hätten. Bosch vermutete, dass die Patchwork-Organisation des Zolls einen effizienten Mitteleinsatz verhindere. Außerdem sei der Personalaufbau nicht gelungen. "Dem Zoll laufen die Leute weg", sagte Bosch. Das sei ein Krisenphänomen.

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2019.