Neue Wohngemeinnützigkeit unter Experten umstritten

Vor 30 Jahren hat der Bundestag das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz abgeschafft. Ob dieses Fördersystem für den sozialen Wohnungsbau in neuer Form wiederbelebt werden soll, beurteilten Experten am 07.10.2020 in einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zum Thema "Neue Wohngemeinnützigkeit" kontrovers, wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte.

Gesetzentwurf der Grünen und Antrag der Linken

Grundlage der Sitzung unter Leitung von Mechthild Heil (CDU) waren ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/17307) und ein Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/17771). Entwurf wie Antrag zielen auf die Einführung einer neuen Gemeinnützigkeit. Gemeinnützige Wohnbauunternehmen sollen verschiedene Vergünstigungen erhalten. Im Gegenzug dürfen sie ihre Wohnungen nur an Menschen vermieten, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (Grüne), beziehungsweise müssen vorrangig  und dauerhaft an mittlere und niedrige Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen vermieten (Linke).

"Frage von Marktwirtschaft oder Sozialismus"

Ramón Sotelo (Bauhaus-Universität Weimar) hielt die von den beiden Fraktionen angestrebten wohnungspolitischen Instrumente für teilweise kontraproduktiv und auf jeden Fall ineffektiv und ineffizient zur Erreichung legitimer wohnungspolitischer Ziele. Der Begriff des "bezahlbaren Wohnens" halte einer ökonomischen Analyse nicht stand. Die Mieten seien nicht unbezahlbar, sondern so hoch, weil sie momentan in dieser Höhe bezahlt werden könnten. Er sprach von einer gravierenden und folgenschweren Verwechslung der Kategorien von Angebot und Nachfrage. Für ihn ist die Thematik eine Frage von Marktwirtschaft oder Sozialismus.

Verweis auf funktionierendes österreichisches System

Josef Ostermayer, Generaldirektor Sozialbau AG, präsentierte das österreichische System der Wohnungsgemeinnützigkeit. Es sei sehr wirksam, funktioniere gut, diene der Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsgruppen und trage gemeinsam mit dem kommunalen Wohnungsbau zur Dämpfung des Wohnungsmarktes bei. Bestandteil sei ein Eigenmittelkreislauf, der auch zu einer regelmäßigen Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes führe.

Nachteile für deutschen Mietwohnungsmarkt befürchtet

Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hob als Besonderheit des deutschen Mietwohnungsmarktes hervor, dass er qualitativ sehr hochwertig sei und allen Einkommensschichten zur Verfügung stehe - und nicht wie in vielen anderen europäischen Ländern nur ein Angebot für wirtschaftlich Schwächere darstelle. Die Einführung einer neuen gesetzlichen Wohngemeinnützigkeit würde nach seiner Darstellung erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Statt Wohngemeinnützigkeit mehr Bauland für Wohnungsneubau ausweisen  

Stefanie Frensch erklärte, der Zentrale Immobilien Ausschuss teile die Einschätzung, dass vor allem in den angespannten Mietmärkten in den Metropolen deutlich mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden müsse. Die Immobilienwirtschaft stehe dabei als starker Partner gerne bereit und wisse um ihre soziale Verantwortung. Trotzdem sei die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit nicht der richtige Weg. Auf kommunaler Ebene solle mehr Bauland für den Wohnungsneubau ausgewiesen werden.

Wohngemeinnützigkeit "wichtiger Baustein"

Franz Michel vom Deutschen Mieterbund befand, vor dem Hintergrund der sich immer weiter zuspitzenden Wohnungskrise seien dringend Reformen notwendig, die dafür Sorge trügen, dass bezahlbarer Wohnraum wieder in ausreichendem Maße zur Verfügung stehe. Die bisherigen Instrumente seien offensichtlich ineffektiv oder nicht entsprechend ausgestattet, um die steigende Nachfrage zu decken. Ein Regelungsbedarf sei offensichtlich. Bundesgesetzliche Regelungen für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit und eine entsprechende Rahmensetzung über Steuerbefreiungen, Steuergutschriften und Zuschüsse nannte er als wichtige Bausteine.

Gefahr monostrukturierter Quartiere und "stigmatisierter" Wohnsiedlungen

Hilmar von Lojewski wandte sich namens der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gegen die Vorhaben der beiden Fraktionen. Sie lösten nicht das Problem des fehlenden Baulands. Zudem seien alle Anbieter, die moderate Mietpreise aufriefen und nicht grundsätzlich renditemaximierend wirtschafteten, wichtige und willkommene Akteure am Wohnungsmarkt. Das gelte auch für kommunale Wohnungsunternehmen. Auch sei es nachteilig, dass die beabsichtigte Beschränkung für gemeinnützige Wohnbauunternehmen, Wohnungen künftig nur an Personen zu vermieten, die unter einer festzulegenden Einkommensgrenze liegen, die Gefahr berge, dass monostrukturierte Quartiere und "stigmatisierte" Wohnsiedlungen entstünden.

Wohngemeinnützigkeit schüfe wesentlichen Wandel

Ulrike Hamann (Wohnraumversorgung Berlin) stellte fest, dass der Bedarf an leistbaren Wohnungen derzeit nicht durch den Markt gedeckt werde. Das gelte insbesondere für Haushalte mit unteren Einkommen. Auch die Mietpreise der kommunalen Wohnungsunternehmen würden diesem Bedarf nicht gerecht. Nach ihrer Ansicht würde hier die Wohngemeinnützigkeit einen wesentlichen Wandel herbeiführen. Sie begrüßte grundsätzlich beide Vorhaben und schlug vor, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch Elemente des Antrags der Fraktion Die Linke zu erweitern.

Dauerhafte Mietpreisbindung und Belegungsbindung wichtig

Jan Kuhnert (Kommunal- und Unternehmensberatung) erinnerte daran, dass er 1988 als Sachverständiger angehört wurde, als es um die Abschaffung des Wohngemeinnützigkeitsgesetzes ging. Er habe sich vergebens für eine Reform statt der Abschaffung stark gemacht. Zwar habe das alte Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht einige Schwächen gehabt. Die Vorschläge der beiden Fraktionen bemühten sich, teils unterschiedlich, diese Schwächen nun zu vermeiden. Besonders wichtig sei, dass Mietpreisbindung und Belegungsbindung dauerhaft angelegt seien und nicht etwa auf 30 Jahre begrenzt würden.

Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2020.