Experten: Mindestlohnkommission soll weiter über Höhe des Mindestlohns befinden

Über die Höhe des Mindestlohns sollte auch in Zukunft die Mindestlohnkommission entscheiden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24.09.2018 einig. Relativ einig waren sich die Experten auch darüber, dass der Mindestlohn in seiner derzeitigen Form Armut nicht verhindert. Dennoch wollten sich die Sachverständigen nicht auf die von der Linksfraktion geforderte Höhe von zwölf Euro Stundenlohn festlegen. Differenzen gab es in Bezug auf zu verändernde Arbeitsgrundlagen der Kommission, mit denen Erhöhungen des Mindestlohns flexibler gestaltet werden könnten. Die arbeitgebernahen Verbände warnten zudem vor erweiterten Dokumentationspflichten der Arbeitsstunden.

Diskussion über Anträge der Linksfraktion und der Bündnisgrünen

Der Anhörung zugrunde lagen drei Anträge der Fraktion die Linke (BT-Drs. 19/96, BT-Drs. 19/1828 und BT-Drs. 19/1829), in denen diese unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde, eine stärkere Kontrolle und die Abschaffung von Ausnahmeregelungen fordert. Ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ebenfalls eine Erhöhung des Mindestlohns sowie einen größeren Entscheidungsspielraum für die Mindestlohnkommission (BT-Drs. 19/975).

BDA für Beibehaltung des jetzigen Systems

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) plädierte dafür, das jetzige System, bei dem der Mindestlohn nachlaufend an die Tarifentwicklung angepasst wird, beizubehalten. "Damit konnten die Zwölf-Euro-Forderungen abgewendet und den Unternehmen mehr Planungssicherheit gegeben werden", sagte BDA-Vertreterin Natalia Stolz. Ein politisch festgelegter Mindestlohn wäre nicht evidenzbasiert und würde sich auch nicht an den Wirkungen auf Tarifverträge orientieren, warnte der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing.

IAB-Chef: Mindestlohnkommission "gute und praktikable Lösung"

Als "gute und praktikable Lösung" bezeichnete Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Mindestlohnkommission. Er könne sich jedoch gleichzeitig mehr Spielraum bei den Tarifanpassungen vorstellen, so der IAB-Chef. Etwas deutlicher in dieser Forderung wurde der Sozialwissenschaftler Stefan Sell. Zwar warnte er davor zu glauben, dass man mit dem Instrument des Stundenlohns regional unterschiedlich hohe Lebenshaltungskosten ausgleichen könne. Aber da in Ballungsgebieten der Mindestlohn nicht existenzsichernd sei und er zudem positive volkswirtschaftliche Effekte habe, stelle sich schon die Frage, ob das sehr niedrige Ausgangsniveau nicht in einem einmaligen Schritt ausgeglichen werden könnte.

DGB: Tarifverträge neben Mindestlohn entscheidend

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, der gesetzliche Mindestlohn sei nur eine der Stellschrauben bei der Armutsbekämpfung. Für eine gut bezahlte Arbeit seien Tarifverträge ein entscheidender Schlüssel, weshalb die Tarifbindung dringend gestärkt werden müsse, so Michael Wagner vom DGB.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2018.