Bundeskartellamt begrüßt Gesetzentwurf
Das Bundeskartellamt unterstützte nachdrücklich die zentralen Regelungsvorschläge und insbesondere, dass bei der Fusionskontrolle auch Start-up-Unternehmen berücksichtigt werden, deren Umsätze noch gering sind, deren Kaufpreis aber mit über 400 Millionen Euro besonders hoch ist. Die vorgesehene Gesetzesänderung stellt nach Ansicht des Bundeskartellamtspräsidenten Andreas Mundt sicher, dass das Bundeskartellamt "künftig gesamtwirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse auch dann auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen hin untersuchen kann, wenn sich das wettbewerbliche Potential der Unternehmen noch nicht in konkreten Umsätzen widerspiegelt".
Künftig Geldbußen bei Kartellrechtsverstößen auch gegen Konzernmutter
Mundt hob überdies darauf ab, dass Lücken im Bußgeldrecht geschlossen werden. Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen, so sieht es nämlich der Gesetzentwurf vor, sollen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter, zudem gegen rechtliche wie wirtschaftliche Nachfolger von Unternehmen verhängt werden können. Die noch gültige Reglung hat laut Mundt zur Folge, dass beim Bußgeld derzeit "ein dreistelliger Betrag unter Feuer steht". Bündnis 90/Die Grünen drängen in einem Antrag (BT-Drs.:18/4817) darauf, dass im Falle von Kartellverstößen alle Möglichkeiten zur Umgehung von Bußgeldern ausgeschlossen werden.
Industrie hält Bußgeldregelungen für verfassungswidrig
Der Bundesverband der Industrie (BDI) hält die geplanten Bußgeldregelungen für "gänzlich falsch". "Ohne Not" würden "grundlegende Rechtsprinzipien deutschen Haftungs- und Gesellschaftsrechts" geopfert - und zwar "auf verfassungsrechtlich nicht zulässige Weise", so Stefan John. Er lehnte behördliche Durchgriffsrechte strikt ab. Eine "Weiterentwicklung der wettbewerbsrechtlichen Instrumente in der Digitalwirtschaft" ist für den Verbraucherzentrale Bundesverband "unbedingt geboten", so deren Vertreterin Jutta Gurkmann. Die Durchsetzung von Verbraucherschutzmaßnahmen durch eine Behörde wie das Bundeskartellamt mache Sinn. So sei Schleichwerbung gerade im digitalen Bereich kaum zu erkennen und eventuell erst anhand von Geldflüssen zu ermitteln.
Linke fordern Parlamentskontrolle bei Großfusionen statt Ministererlaubnis
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (BT-Drs.:18/10240) mit Verweis auf den Fall Edeka/Kaiser's-Tengelmann die Ministererlaubnis bei Großfusionen durch eine "Parlamentserlaubnis" zu ersetzen. Dies sei schon deshalb geboten, weil es sich um eine Entscheidung "contra Fusionskontrollrecht" handele, wie Tobis Lettl (Universität Potsdam) ausführte. Ein solcher Schritt komme allein dem Gesetzgeber zu. Demgegenüber hat sich das Instrument der Ministererlaubnis nach Ansicht der Monopolkommission "grundsätzlich bewährt".
Kritik an Sonderregeln für Presseverlage
"Wettbewerbspolitisch nicht überzeugend" ist für Kartellamts-Präsident Mundt die vorgesehene "Sonderregel" einer "weitreichenden Freistellung von Kooperationen unter Presseverlagen". Auch die Monopolkommission bewerte dies "kritisch", so der Befund von Jürgen Kühlung. Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sah darin einen "äußerst wichtigen Schritt, um den Gefahren für die Pressevielfalt im Zuge der Digitalisierung der Medien zu begegnen". So würden durch "Synergien im verlagswirtschaftlichen Bereich" dann "Mittel zur Stärkung der redaktionellen Arbeit frei, die anders nicht mehr zu erzielen sind".