Datenschutzbeauftragter Kelber: Verschlüsselung ist Grundrechtsschutz
"Verschlüsselung ist Grundrechtsschutz". Erst sie schaffe Freiräume für einen selbstbestimmten Umgang mit persönlichen Daten, formulierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber (SPD). In der digitalen Welt seien Verschlüsselungstechniken die "Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit" und damit ein Erfolgsfaktor für die Wirtschaftspolitik. Die Bundesregierung sei gut beraten, ihren Einsatz und ihre Weiterentwicklung zu "forcieren". Wenn der Staat damit auch "ein Abwehrrecht gegen sich selbst in Kauf" nehme, so sei das "hinnehmbar". Kelber mahnte "einfachere und sicherere Lösungen als bisher" an, um Verschlüsselungstechnik "ohne Einschränkung für alle nutzbar" zu machen.
Experten: Sicherheitslücken schließen statt für Ermittlungen nutzen
Wenn Deutschland nach dem Willen der Bundesregierung "Verschlüsselungsstandort Nummer Eins" werden solle, dann "verbietet sich jeglicher Versuch, Kryptographie zu beschränken oder mit Verboten zu versehen", betonte Professor Michael Meier vom Bonner Institut für Computer-Wissenschaft. Es sei im Gegenteil geboten, Sicherheitslücken zu schließen, statt sie gegebenenfalls für Fahndungen im Netz auszunutzen: "Die Interessen der Ermittlungsbehörden dürfen nicht überwiegen", sagte Meier. Noch stünden der Benutzbarkeit kryptographischer Verfahren "große Hürden" im Weg. Es sei eine "staatliche Verantwortung", hier Abhilfe zu schaffen. Dies wurde auch vom Berliner Informatik-Professor Marian Margraf geteilt, der ebenfalls darauf drängte, die Forschung für nutzerfreundlichere Techniken weiter voranzutreiben.
Gesellschaft für Informatik für Pflicht zur Verschlüsselung persönlicher Daten
Der Präsident der Gesellschaft für Informatik, Professor Hannes Federrath, sprach sich dafür aus, Kommunikationsanbieter zur Verschlüsselung persönlicher Daten zu verpflichten. Dies sei "aus technischer Sicht möglich" und im Sinn des Grundrechtsschutzes auch geboten. Eine gesetzliche Beschränkung des Einsatzes der Kryptographie wäre nach Federraths Überzeugung nicht durchsetzbar.
Rechtswissenschaftler: Behördliche Fahndungsinteressen dürfen nicht unterminiert werden
Dass solche Maßnahmen kaum praktikabel und obendrein verfassungsrechtlich bedenklich wären, meinte auch der Rechtswissenschaftler Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Andererseits sei ein "Recht auf Verschlüsselung" nirgendwo kodifiziert, und seien auch die Fahndungsinteressen der Sicherheitsbehörden zu berücksichtigen: "Der Staat kann es nicht akzeptieren, dass der Vollzug seiner Gesetze durch missbräuchliche Verschlüsselung unmöglich gemacht wird."