Gesundheitsausschuss: Experten mahnen Gesetz für Impfreihenfolge an

Rechtsexperten fordern eine gesetzliche Grundlage für die Prioritätensetzung beim Corona-Impfprogramm. Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sei verfassungsrechtlich unzureichend, erklärten mehrere Juristinnen und Juristen einhellig anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 13.01.2021 über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sowie einen Antrag der Linksfraktion.

Gesetzentwurf regelt Anspruch auf Impfung und Priorisierung

Der Gesetzentwurf schlägt vor, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, durch die der Gesetzgeber die Verteilung des Impfstoffs regelt und selbst die Kriterien zur Reihenfolge und Prioritätensetzung aufstellt. Dies entspreche auch der Empfehlung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Der vorliegende Gesetzentwurf will Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung und anderen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus, einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geben. Die Priorisierung soll auf Grundlage von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut erfolgen.

Kingreen: Verteilungsentscheidung über Impfstoff muss vom Gesetzgeber geregelt werden

Der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg erklärte, die Verfahrensgerechtigkeit sei besonders wichtig, wenn Unsicherheit über das künftige Geschehen bestehe oder grundrechtlich relevante Verteilungsentscheidungen gefällt werden müssten, für die es keine allgemein anerkannten Kriterien gebe. Der Parlamentsvorbehalt untersage dem Gesetzgeber, sich bei wesentlichen Entscheidungen, insbesondere bei solchen mit Grundrechtsbezug, seiner Verantwortung durch Delegation zu entledigen. Bei der Reihenfolge der Schutzimpfungen gehe es um eine Zuteilung von Lebenschancen. Der Gesetzgeber müsse die wesentlichen Entscheidungen darüber, wer mit welcher Priorität Anspruch auf die Schutzimpfungen habe, selbst treffen.

Keine Rechtsgrundlage für Priorisierungsentscheidungen ersichtlich

Ähnlich argumentierte Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum, die zu dem Schluss kam, dass es derzeit keine Vorschrift gebe, die das Gesundheitsministerium zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtige. Wesentlichkeitstheorie und Parlamentsvorbehalt verlangten, dass die Verteilungsziele und Verteilungskriterien für die Impfstoffe durch ein Parlamentsgesetz festgelegt würden. Sie empfahl, eine solche Vorschrift im Infektionsschutzgesetz zu verankern. Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena vermisst ebenfalls eine eindeutige Rechtsgrundlage. Einen ausdrücklichen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Priorisierung bei der Verteilung eines knappen Impfstoffs enthalte der entsprechende § 20i Abs. 3 SGB V nicht. Dieser Paragraf könne nicht als Rechtsgrundlage einer Priorisierungsentscheidung angesehen werden. Die Vorschrift gebe auch nicht an, welchem Zweck eine Priorisierung dienen und welches Ausmaß sie haben solle, wo also Grenzen lägen.

Ethiker warnt vor weiterem Vertrauensverlust in Politik

Auch der Theologe und Ethiker Peter Dabrock von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht in der jetzigen Rechtslage ein Problem. Wenn in einer akuten Herausforderung wie der Impfpriorisierung der Bundestag diesen Bereich nicht regele, sei dies demokratietheoretisch und konkret-ethisch als schweres Versäumnis anzusehen. Er warnte, angesichts der erheblichen praktischen Probleme bei der Umsetzung der Impfstrategie drohe ein weiterer Vertrauensverlust in die Politik. Die Caritas machte in dem Zusammenhang auf die besonders kritische Lage für manche Behinderte und Kranke in der Pandemie aufmerksam. Die bisherige Regelung in der Impfverordnung benachteilige unter anderem pflegebedürftige Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung.

Redaktion beck-aktuell, 14. Januar 2021.