Anhörung: Experten loben Organspendenreform

Gesundheitsexperten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Reform der Organspendenpraxis in Krankenhäusern. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (BT-Drs. 19/6915) beinhalte geeignete Regelungen, um die Zahl der Spenden zu erhöhen, erklärten Experten bei einer Anhörung am 30.01.2019 im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Kritisiert wurden einige Detailregelungen.

DKG sieht Verbesserungsbedarf bei Regelung für Transplantationsbeauftragten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die Neuregelung, wonach in Entnahmekliniken mit mehr als einer Intensivstation für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden solle, könne nicht immer eine Verbesserung bewirken. In kleinen Kliniken könne eine Bündelung der Expertise und Erfahrung in einer Person von Vorteil sein. Zudem sollten Rechte und Pflichten des Transplantationsbeauftragten eindeutig festgelegt werden, forderte die DKG. Auch müsse klargestellt werden, dass eine Hirntodfeststellung zum Zweck der Organspende und eine Meldung an die Koordinierungsstelle unterbleiben müsse, wenn dem Arzt oder dem Krankenhaus ein Widerspruch gegen eine Organspende bekannt sei.

GKV: Private Krankenversicherung soll sich an Kosten der Reform beteiligen

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) forderte eine Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) an den Kosten der Reform. Die Organspende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von GKV und PKV gemeinsam finanziert werden müsse. Die PKV stellte klar, die Privatversicherer beteiligten sich "wie bisher im leistungsbezogenen Umlageverfahren" an den Kosten.

DTG für weitergehende Spendenmöglichkeiten

Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) sprach sich für weitergehende Spendenmöglichkeiten aus. Angesichts des dramatischen Mangels als Spenderorganen stelle eine Lebendspende eine wichtige Überlebenschance dar. Sogenannte altruistische Lebendspenden, Cross-over-Lebendspenden zwischen Paaren und Kettentransplantationen sollten auch ermöglicht werden. Ein Sprecher der Lebertransplantierten Deutschland machte in der Anhörung hingegen auf mögliche schwere Nebenwirkungen von Lebendspenden aufmerksam und riet zur Zurückhaltung.

Experte: Sorgen vor möglichem Organhandel unbegründet

Der Wirtschaftswissenschaftler Axel Ockenfels von der Universität Köln sagte in der Anhörung, die Transplantationsregelungen in Deutschland seien im internationalen Vergleich besonders restriktiv. Er sprach sich dafür aus, die Möglichkeiten für Lebendspenden zu erweitern. Sorgen vor einem möglichen Organhandel seien aus seiner Sicht unbegründet. 

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019.

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