Experten fordern Nachbesserung der Raumordnungsnovelle

Experten haben bei der Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes angemahnt. Der Ausbau der Infrastruktur und der erneuerbaren Energien müsse effektiver werden. Umweltschutzverbände sehen dagegen umwelt- und artenschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt.

ZIA fordert weitergehende Regelungen

Dem Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) geht der Gesetzentwurf angesichts von Wohnungsnot, Energie- und Klimakrise der Gesetzentwurf nicht weit genug. Die Bundesraumordnungsplanungen sollten auch die Grundlagen zur Bewältigung der Energiewende, zur Flächeninanspruchnahme und für den heimischen Rohstoffabbau und die Rohstoffsicherung schaffen. Insofern sei eine bundesweite Gesamtnetzplanung erforderlich. Beim Bau von Wohnungen sollten die Stadt-Umlandbeziehungen stärker in den Blick genommen werden.

Städte- und Gemeindevertreter für klare Bestimmungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Städtetag forderten klare Standards für den Ausbau der Windenergie und warnten vor einer Zunahme von Zielabweichungsverfahren durch Einführung einer entsprechenden "Soll-Bestimmung". In Bezug auf die Beschleunigung des Raumverträglichkeitsverfahrens sprachen sie sich dafür aus, den Prüfumfang konkreter zu fassen.

Strikte Anpassungspflicht für Raumordnungspläne der Länder stößt auf Ablehnung

Die kommunalen Spitzenverbände lehnten eine strikte Anpassungspflicht für Raumordnungspläne der Länder und der regionalen Planungsträger an Raumordnungspläne des Bundes ab. Diese trage nicht zur Beschleunigung von Verfahren bei, sondern ziehe Planänderungen und erneute Planungs- und Beteiligungsprozesse nach sich, je nachdem, wie häufig die Bundesebene von der Möglichkeit zur Aufstellung von Bundesraumordnungsplänen Gebrauch mache oder Änderungen vornehme. Die Erleichterung von Windenergievorhaben dürfe nicht dazu führen, dass eine vertiefte natur- und artenschutzrechtliche Prüfung bereits auf Ebene der Regionalpläne stattfindet.

DIHK warnt vor Hemmnissen für die Wirtschaft

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren Hemmnisse für die Wirtschaft. Der Gesetzentwurf gehe zwar in die richtige Richtung. Allerdings seien "grundlegende Überarbeitungen des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts für alle Wirtschaftsbereiche" nötig. Langwierige Doppelprüfungen müssten vermieden werden, Vorhabensträger sollten Raumverträglichkeitsprüfungen in integrierten Verfahren durchführen können.

Umweltverbände fordern hinreichende Umweltverträglichkeitsprüfungen

Die Deutsche Umwelthilfe plädierte dafür, Infrastrukturprojekte strikt nach ihrem Klima- und Umweltnutzen zu priorisieren. Der Gesetzentwurf werde dem aber nur in Teilen gerecht. So könne eine lediglich überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen eine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung nicht ersetzen. Bei der Strategischen Umweltprüfung müssten zudem artenschutzrechtliche Belange angemessen berücksichtigt werden. Auch dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. zufolge wird die Gesetzesnovelle dem Anspruch, die Flächeninanspruchnahme zu verringern und einen sparsamen Umgang mit Boden zu erreichen, nicht gerecht. Umweltverträglichkeitsprüfungen für Raumordnungspläne und Raumordnungsverfahren müssten vielmehr unter Beachtung des EU-Rechts erstellt werden.

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2023.