Experten begrüßen Gesetzentwurf zu sozialer Absicherung nach hartem Brexit

Experten begrüßen die geplanten Übergangsregelungen (BT-Drs. 19/7376), mit denen die Bundesregierung britische und deutsche Bürger vor Nachteilen in ihrer sozialen Absicherung schützen will, falls Großbritannien die EU Ende März 2019 ohne Austrittsabkommen verlässt. Dies zeigte laut Mitteilung des parlamentarischen Pressedienstes eine Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags am 18.02.2019.

Übergangsregelungen für Sozialversicherungen vorgesehen

Mit dem Ende der Mitgliedschaft Großbritanniens entfallen auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nach verschiedenen EU-Verordnungen als Rechtsgrundlage. Der Gesetzentwurf sieht daher Übergangsregelungen für die Sozialversicherungen im Falle eines ungeordneten Brexit vor. Geplant ist unter anderem, dass Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren. In der Rentenversicherung soll die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt bestehen bleiben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten. Auch auf Einbürgerungsverfahren soll sich ein No-Deal-Austritt Großbritanniens nicht negativ auswirken.

Arbeitgeber und Krankenkassen sehen noch Nachbesserungsbedarf

Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte Hanna Schöls, die BDA sei zufrieden mit dem Entwurf, sehe aber durchaus noch weitere Fragen, die dringend gelöst werden müssten. Die internationale Mobilität von Lernenden nach Großbritannien müsse auch über die Änderungen beim BAföG hinaus gesichert werden, so die BDA in ihrer Stellungnahme. Johannes M. Eisenbarth vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bezeichnete den Entwurf ebenfalls als sachgerecht, auch wenn punktuell noch Änderungsbedarf bestehe.

Arbeits- und Sozialrechtler: Bestehendes System nicht vollständig ersetzbar

Horst Armbrüster von der Bundesagentur für Arbeit (BA) betonte, der Entwurf biete genügend Rechtssicherheit für die Arbeitsagenturen. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Professor für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, verwies darauf, dass der Entwurf das bestehende System nicht vollständig ersetzen könne. Er setze schlicht um, was derzeit möglich ist. 

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2019.

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