Anhörung: Ärzte kritisieren Sprechstundenvorgabe im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mediziner lehnen die im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Vorgaben für erweiterte Sprechstunden ab und sehen darin einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. Dies zeigte sich nach Mitteilung des parlamentarischen Pressedienstes am 16.01.2019 in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/6337). Kritik am Entwurf sei auch von den Krankenkassen sowie von Psychotherapeuten gekommen. 

Fachärzte-Spitzenverband: Sprechstundenvorgabe verzerrt Blick auf bestehende Arbeitsbelastung

Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (Spifa) erklärte, durch "direkte Durchgriffsregelungen auf das Praxismanagement" würden den Ärzten nötige Freiräume zur Organisation einer patientenorientierten Versorgung genommen. Der mit einer Erhöhung auf 25 Sprechstunden pro Woche entstehende Organisations- und Kommunikationsaufwand sei beträchtlich und verzerre den Blick auf die schon bestehende Arbeitsbelastung der Ärzte. Der Ärzteverband forderte auch, die restriktiven Budgetvorgaben für die Praxen abzuschaffen.

Hausärzteverband befürwortet Ausbau der hausarztzentrierten Versorgung

Der Deutsche Hausärzteverband sprach sich dafür aus, in ländlichen Regionen auf die Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich der Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen zu verzichten. Dies wäre ein starkes Signal an den hausärztlichen Nachwuchs. Auch sollten Hausärzte von Regressen ausgenommen werden. Nach Ansicht des Verbandes hat sich die hausarztzentrierte Versorgung bewährt, die deswegen ausgebaut werden sollte.

Bundesärztekammer fordert klare Regelungen gegen Missbrauch Medizinischer Versorgungszentren

Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich besorgt über das Vordringen von Kapitalinvestoren in die ambulante Versorgung und forderte klare Regelungen gegen einen Missbrauch von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Der jüngste Trend könnte sich kritisch auf die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen auswirken. Die im Entwurf vorgesehenen Neuregelungen zu den MVZ reichten nicht aus.

AOK: Zusätzliche Gelder für Vertragsärzte nur bei besserer Versorgungsqualität

Der AOK-Bundesverband unterstützt die Ziele des Gesetzentwurfs, warnte jedoch vor "kleinteiligen Regelungen" und staatlichen Eingriffen in die Selbstverwaltung. Die Vorlage müsse deutlich nachgebessert werden, um "Unwirtschaftlichkeiten" zu vermeiden. Zusätzliche Finanzmittel für Vertragsärzte seien "den Beitragszahlern nicht zu vermitteln, wenn sie lediglich Organisationsprobleme innerhalb der Ärzteschaft beheben sollen". Die Mittel müssten auch mit einer "nachweislichen Verbesserung" der Versorgungsqualität verknüpft werden. Der Kassenverband sieht auch die geplante Aufhebung der Zulassungssperren für bestimmte Arztgruppen sehr kritisch.

Bundespsychotherapeutenkammer fordert vorübergehende Aufhebung der Zulassungsgrenzen auch für Psychotherapeuten

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) plädierte hingegen für eine vorübergehende Aufhebung der Zulassungsgrenzen auch für Psychotherapeuten. Vor allem in ländlichen Räumen und im Ruhrgebiet warteten Patienten im Schnitt fünf bis sieben Monate auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung.

Geplante Stufenregelung für Psychotherapie diskriminierend

Die geplante Stufenregelung für die Psychotherapie lehnt der Verband ab. Dies sei diskriminierend und beschränke das Recht auf die freie Arztwahl. Laut Entwurf sollen Patienten, die eine Psychotherapie benötigen, zunächst von einem Experten begutachtet werden, der die Dringlichkeit des Falls bewertet. Mit der 2017 eingerichteten psychotherapeutischen Sprechstunde gebe es bereits eine funktionierende steuernde Stelle, argumentierte die Kammer.

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2019.

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