Angeklagter Staatsanwalt gesteht und erzählt vor Gericht Persönliches

Mit einem weitreichenden Schuldeingeständnis und persönlichsten Schilderungen hat ein in Frankfurt wegen Korruption angeklagter ehemaliger Oberstaatsanwalt die ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt. Am zweiten Prozesstag verlas der 55-Jährige mit stockender Stimme eine 19 Seiten lange Erklärung voller Reue. Er übernehme "trotz überaus düsterer Aussichten" für sein weiteres Leben "strafrechtlich und persönlich die Verantwortung".

Bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert

Er habe vielen Unbeteiligten großen Schaden zugefügt, das Vertrauen von Vorgesetzten und Kollegen massiv missbraucht und dem Ansehen der hessischen Justiz schweren Schaden zugefügt. Er habe es nicht vermocht, das System der Schmiergeldzahlungen zu stoppen, sagte Alexander B. "Insofern kann ich der Staatsanwaltschaft fast dankbar sein, dass sie mich da rausgezogen hat." Der ehemalige Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen muss sich seit vergangener Woche selbst wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten. Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird.

Traumatische Kindheit in prekären Verhältnissen

Alexander B. schilderte seine traumatische Kindheit in prekären Verhältnissen: Der Vater habe ihn sexuell missbraucht. Die Mutter habe ihn direkt nach der Geburt in ein Kinderheim gegeben und mit zwei Jahren zurückgeholt. Seine Kindheit sei geprägt gewesen von Geldsorgen, der Überforderung seiner Mutter und der Alkoholsucht seines Vaters. Bis zu seiner Festnahme 2020 habe er mit niemandem darüber gesprochen, "weil ich mich geschämt habe". Mit Fleiß und Disziplin habe er das Jurastudium abgeschlossen. Mit Arbeit habe er sich von seinen persönlichen Problemen ablenken wollen, sei "völlig ausgebrannt" gewesen. "Mein beruflicher Erfolg war mein einziger Lebensinhalt." Von 2002 an war der Angeklagte mit Ermittlungen zu Abrechnungsbetrug bei Ärzten betraut. Für die komplizierte Materie brauchte man Sachkundige, die zunächst einzeln und selbstständig arbeiteten. In der Hochphase seien bis zu 2.000 Verfahren anhängig gewesen. Zusammen mit seinem Schulfreund – der nun mit ihm auf der Anklagebank sitzt – gründete der Angeklagte eine Firma, bei der die Sachverständigen angestellt waren.

"Unrechtsvereinbarung" wegen neuer Beziehung

B. gab zu, zuerst zu einem Drittel und später zu 60% am Gewinn dieses Unternehmens beteiligt gewesen zu sein, dabei habe er gewusst, "dass dieses Verhalten unzulässig ist". Hintergrund dieser "Unrechtsvereinbarung" sei seine neue Beziehung zu einer dieser Sachverständigen gewesen. Sie habe nicht mit Geld umgehen können und er sei nicht in der Lage gewesen, dem Einhalt zu gebieten. Als ihre beiden Kinder aus erster Ehe bei dem Paar einzogen, seien die Kosten gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt haben er beschlossen, "sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen". Der Mitangeklagte Unternehmer habe ein Konto eingerichtet und ihm die Bankkarte dazu gegeben. Laut Anklage hob er davon jahrelang monatlich rund 3.000 Euro ab. Eine weitere Einnahmequelle erschloss sich der Angeklagte nach eigenem Bekunden bei einer Firma, die EDV-Gutachten erstellte. Mit dem Inhaber dieser Firma habe er sich über die ähnlich gelagerten persönlichen Probleme ausgetauscht. Bei einem Spaziergang habe man vereinbart, dass der Unternehmer für jedes von B. in Auftrag gegebene Gutachten diesem einen Euro zahle.

Ex-Partnerin zeigte ihn an

Seine Partnerin sei dann psychisch krank geworden, er habe sich 2019 von ihr getrennt, die Kosten seien aber weitergelaufen. Diese Frau war es denn auch, die den damaligen Oberstaatsanwalt 2019 anzeigte. Nach seiner Verhaftung 2020 habe er begonnen aufzuarbeiten, "weshalb ich derart gescheitert bin". Er wisse, dass seine Ausführungen als Ausflüchte gesehen werden können "und dass die juristische und die persönliche Aufarbeitung nur eine geringe Schnittmenge haben". Auch den – neben gewerbsmäßiger Bestechlichkeit – zweiten Tatvorwurf der Steuerhinterziehung räumte er ein. Zum dritten Tatvorwurf, der erst später hinzugenommen wurde – schwere Untreue – will er sich später äußern. Am kommenden Mittwoch will auch der zweite Angeklagte aussagen, der mitangeklagte Unternehmer.

LG Frankfurt a. M. - 5/24 KLs 7/22

Redaktion beck-aktuell, Sandra Trauner und Isabell Scheuplein, 20. Januar 2023 (dpa).