Angeklagter im "Reichsbürger"-Prozess distanziert sich von Verschwörungstheorien
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© dpa-Pool | Bernd Weißbrod

Im Prozess gegen die mutmaßliche Terroristengruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat sich einer der Angeklagten von den Verschwörungstheorien der "Reichsbürger" distanziert. Der 55-jährige Ingenieur sprach von Krisenvorsorge und Nachbarschaftshilfe. Mit Vorbereitungen auf einen Umsturz an "Tag X" will er nichts zu tun gehabt haben.

Man habe ihn damals kontaktiert, weil mehrere Leute Heimatschutzkräfte aufbauen wollten für den Fall eines Systemzusammenbruchs und man dafür einen IT-ler gebraucht hätte, sagte der Ingenieur am Montag vor dem OLG Stuttgart. Aber mit den Narrativen rund um einen angeblichen "Tag X" oder eine internationale politische "Allianz" habe er nichts zu tun gehabt. Er höre bei sowas lediglich gerne lange zu, "auch wenn es für viele andere daneben klingt." Er selbst habe aber nur Leute vernetzen und Strukturen aufbauen sollen für den Katastrophenschutz.

Der Ingenieur ist der erste der Angeklagten, der sich zu den Vorwürfen äußert. Er soll die IT-Infrastruktur für die Gruppe geplant und aufgebaut haben. Der Angeklagte beschrieb in der Verhandlung seinen ausgeprägten Hang zur Krisenvorsorge. Bereits sein Vater, ein Kriegsveteran, habe stets "Extremvorsorge" betrieben und einst etwa ein Angebot eingeholt für einen kleinen Atomschutzbunker im Garten, berichtete der 55-Jährige. Das habe der Vater an ihn weitergegeben, so habe ihn das Thema Stromausfälle sehr beschäftigt. "Bei solchen Szenarien kriege ich ein mulmiges Gefühl." Auf Nachfrage eines Anwalts bezeichnete er seine politische Haltung am Montag als links-grün.

Der Angeklagte stellte sich am Montag als PC-affiner Mensch dar, der sich für "digitale Souveränität" und gegen "Überwachungskapitalismus" durch große Tech-Firmen eingesetzt habe. Er habe geplant, Menschen in seiner Heimat über eine Dorfcafé-Plattform zu vernetzen. Bei einem frühen Treffen mit einer Verbindungsperson zu der Gruppe um Reuß sei ihm dann eine Verschwiegenheitserklärung vorgelegt worden im Zusammenhang mit der "Reaktivierung Deutschlands" – mit der Androhung der Todesstrafe bei Zuwiderhandlung. Der Angeklagte berichtete, dass er diese nicht ernst genommen habe. "Da musste ich lachen." Gerade deshalb habe er sie unterschrieben. Ihm habe die Erklärung nichts bedeutet, so der 55-Jährige – und er habe sich gedacht: "Wenn sie mich umbringen, dann haben sie halt auch keine IT."

Vorwurf: Mitgliedschaft in Terroristen-Vereinigung und Hochverrat

Der Prozess in Stuttgart ist der erste von drei Mammutverfahren gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Die insgesamt 26 Angeklagten sollen einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant haben. Als Oberhaupt einer neuen Staatsform hätte Reuß fungieren sollen. Auch Ex-Soldaten gehören zu den Beschuldigten. In Stuttgart geht es vor allem um den militärischen Arm der Gruppe, der die Machtübernahme mit Waffengewalt hätte durchsetzen sollen. Dazu ist laut Anklage schon mit dem Aufbau eines deutschlandweiten Systems von mehr als 280 militärisch organisierten Heimatschutzkompanien begonnen worden. Der Präsident des OLG, Andreas Singer, sprach im Vorfeld von einem der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik.

Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und die sogenannte "Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens". Einer der Angeklagten steht in Stuttgart zudem wegen versuchten Mordes vor Gericht – es handelt sich um den Mann, der im März 2023 bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Reutlingen mehrfach mit einem Gewehr auf Polizisten eines Spezialeinsatz­kommandos geschossen und dadurch zwei Beamte verletzt haben soll. Der Bundesanwaltschaft gilt dieser Vorfall als Beleg für die Gefährlichkeit der Gruppe. 

Ursprünglich sollten am Montag Polizisten befragt werden zur Schießerei in Reutlingen. Zwei der neun in Stuttgart angeklagten Männer hatten beim Prozessauftakt vor einer Woche mitgeteilt, dass sie sich zur Person und zur Sache äußern wollen. Der Senat hatte deshalb die Einlassungen der beiden Männer vorgezogen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 6. Mai 2024 (dpa).