Stationen bei verschiedenen Gerichten
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer gut dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Erlangen-Nürnberg trat Quentin 1992 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth zugewiesen und wurde dort 1994 auf Lebenszeit ernannt. 1998 wechselte er als Richter am LG an das LG Nürnberg-Fürth. Quentin wurde 2005 an das Oberlandesgericht Nürnberg abgeordnet; 2006 folgte seine Ernennung zum Richter am OLG. Von 2005 bis 2009 war er dort auch mit der Aufgabe des Leiters der Justizpressestelle betraut.
Seit 2021 Mitglied des BGH-Präsidiums
Seit dem 13.05.2011 ist Quentin Richter am BGH und seither Mitglied des 4. Strafsenats. Zudem war er vom 11.07.2013 bis 31.12.2014 und vom 27.06.2016 bis 31.12.2018 als Ermittlungsrichter V sowie vom 01.01.2015 bis 26.06.2016 als Ermittlungsrichter II tätig. Im Großen Senat für Strafsachen vertritt er den 4. Strafsenat seit dem 14.12.2016 als erstes stellvertretendes Mitglied und seit dem 01.01.2018 als ordentliches Mitglied. Zudem war er seit dem 14.12.2016 als stellvertretendes Mitglied und seit dem 12.11.2018 als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Am 12.11.2018 wurde Quentin zum stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestellt. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er vom 17.01.2017 bis 30.06.2019 als Mitglied der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Eurojust tätig. Seit dem 01.01.2021 gehört er dem Präsidium des BGH an.