Andreas Hammer wird neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht

Der bisherige Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Andreas Hammer, hat am 01.11.2019 sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten. Er wurde dem Vierten Revisionssenat zugewiesen, der unter anderem für das Bau- und Bodenrecht, das Recht des Ausbaues von Energieleitungen, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen, das Denkmalschutzrecht sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig ist. Das teilte die BVerwG-Pressestelle am selben Tag mit.

Seit 2006 als Richter tätig

Andreas Hammer wurde 1975 in Biberach an der Riß geboren. Nach Abschluss des Studiums promovierte ihn die Universität Trier im Oktober 2005 zum Doktor der Rechte. Nachdem er die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, begann Hammer im Juli 2006 seine richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Koblenz. Ab Februar 2009 war er zunächst für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht und anschließend bis Juni 2011 an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet. Dem schloss sich eine Abordnung an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz bis Juni 2013 an.

Seit 2015 auch VerfGH-Richter

Während dieser Zeit wurde Hammer zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt und sodann an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz versetzt. Im April 2019 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht befördert. Seit Juni 2015 war er zugleich mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abgeordnet.

Redaktion beck-aktuell, 6. November 2019.