Erklärung bis Ende Oktober 2022 möglich
Im Lauf des Montags wurde das Portal für Wartungsarbeiten vom Netz genommen. Noch im Lauf des Tages soll es wieder zur Verfügung stehen. Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb seit Juli bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über "Elster" – mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.
Neue Beträge wohl erst 2025 zu erwarten
Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer – und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.