Trotz der angeordneten Freilassung von Deniz Yücel aus der Untersuchungshaft am 16.02.2018 soll in der Türkei ein Strafverfahren gegen den "Welt"-Korrespondenten eröffnet werden. Die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete, das 32. Strafgericht in Istanbul habe die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft am 16.02.2018 angenommen. Die Staatsanwaltschaft fordere darin wegen "Propaganda für eine Terrororganisation" und "Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit" zwischen vier und 18 Jahre Haft.
Entlassungsanordnung erging mit Klagezulassung
Zugleich habe das Gericht die Freilassung Yücels aus der Untersuchungshaft angeordnet, meldete Anadolu weiter. Das ist kein unübliches Verfahren in der Türkei: Gerichte können zu Beginn eines Verfahrens oder auch davor die Freilassung von Verdächtigen aus der Untersuchungshaft verfügen.
Nicht immer Ausreisesperren in vergleichbaren Fällen
Im Oktober 2017 war der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner am ersten Tag seines Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen worden - ohne dass eine Ausreisesperre verhängt wurde. Steudtner konnte das Land am Tag darauf verlassen. Das Verfahren gegen Steudtner in Istanbul läuft weiter. Im Dezember 2017 war die deutsche Journalistin Mesale Tolu aus der U-Haft entlassen worden. Gegen sie wurde allerdings eine Ausreisesperre erlassen.
Ausreisesperre für Yücel?
Anadolu machte keine Angaben dazu, ob im Fall Yücels eine Ausreisesperre verhängt wurde. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel sagte am 16.02.2018 am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz allerdings, er rechne fest damit, dass Yücel nach seiner Freilassung sehr bald aus der Türkei ausreisen dürfe.
Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2018 (dpa).
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