Verwaltungstechnische Hindernisse
Gaggenau zog als Kriterium für die Absage Platzmangel in der Stadthalle heran. Das Rathaus widerrief die Zulassung der für die mittlerweile überregional bekannt gewordene Veranstaltung zur Gründung des Vereins der Union europäisch-türkischer Demokraten (UETD) Gaggenau/Rastatt, zu der auch der Minister anreisen wollte. Die Parkplätze und Zufahrten reichten für den zu erwartenden Besucherandrang nicht aus, beruft sich die Stadt auf die Umstände des Veranstaltungsortes. Behördliche Kriterien zog auch die Stadt Köln für die Ablehnung eines Auftritts von Wirtschaftsminister Nihat Zeybekci heran. Dieser wollte ursprünglich am Wochenende im Bezirksrathaus Köln-Porz auftreten. Zwar habe die UETD den Ort vor Monaten für ein Theaterstück angefragt, allerdings gebe es keinen Mietvertrag, so die Stadtverwaltung. Die Veranstalter könnten nun den Ort wechseln.
Rechtliche Hindernisse
Nach dem Versammlungsgesetz hat grundsätzlich jeder das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen. Eine solche kann von der Polizei verboten oder aufgelöst werden, wenn etwa Ziele von Parteien oder Organisationen verfolgt werden, die verfassungsfeindlich und verboten sind, wenn das Treffen einen gewalttätigen Verlauf nimmt oder wenn Gefahren für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht. Zunächst sollen aber weniger einschneidende Mittel wie Auflagen angewandt werden. Bei Versammlungen, zu denen Dritte jederzeit Zutritt haben, müssen die Behörden auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Auge halten. Rechtlich nicht untersagt ist, für ein ausländisches Wahlprogramm zu werben oder die deutsche Politik zu kritisieren. Das Grundgesetz schützt auch die freie Meinungsäußerung von Ausländern.
Politische Hindernisse
Die Bundesregierung könnte ausländischen Regierungsvertretern eine Einreise nach Deutschland verbieten. Der Bund entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen diese sich politisch äußern dürfen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor, das im Sommer 2016 ein polizeiliches Verbot bestätigte, Erdogan via Leinwand auf eine Kundgebung in Köln zuzuschalten.