Ampel will "Begrenzung" aus Aufenthaltsrecht streichen

Im Aufenthaltsgesetz soll künftig lediglich von einer "Steuerung", aber nicht mehr von einer "Begrenzung" der Zuwanderung die Rede sein. Diese und andere Details sind Teil eines umfangreichen Änderungsantrags der Ampel-Fraktionen zum Entwurf für die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der am Mittwoch vom Innenausschuss des Bundestages beschlossen wurde. Die Änderung soll dem Vernehmen nach ein besonderes Anliegen der Grünen gewesen sein.

An Humanität ausgerichtetes Einwanderungsrecht

Bislang heißt es in  § 1 des Aufenthaltsgesetzes: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland." Die Streichung von "und Begrenzung" spiegele wider, dass ein "sowohl an den gesamtwirtschaftlichen Interessen Deutschlands als auch an Humanität ausgerichtetes Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel der Regierungskoalition ist", begründen die Ampel-Fraktionen die Änderung.

Anpassung mit eher symbolischem Charakter

Auch wenn diese Änderung nach Einschätzung von Innenpolitikern eher symbolischen Charakter hat, gab es daran Kritik. Das sei "gerade in der aktuellen Migrationskrise das völlig falsche Signal", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, am Rande der Sitzung. Die CSU-Politikerin kritisierte auch die von den Ampel-Fraktionen vorgeschlagenen erweiterten Möglichkeiten für einen "Spurwechsel". Sie sagte, damit werde "legale und illegale Zuwanderung" vermischt. "Die zentralen Änderungen betreffen nicht Fachkräfte, sondern Geringqualifizierte und Asylbewerber ohne Schutzbedarf", fügte sie hinzu.

Punktesystem und erleichterter Familiennachzug

Über den Gesetzentwurf soll an diesem Freitag abschließend im Plenum des Bundestages beraten werden. Vor allem die FDP hatte sich für die darin vorgesehene Einführung einer sogenannten Chancenkarte stark gemacht. Diese ermöglicht Arbeitssuchenden die Einreise, die über ein Punktesystem ausgewählt werden, wobei es Punkte unter anderem für Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Berufsausbildung gibt. Leichter werden soll der Familiennachzug für Angehörige von Fachkräften. Hier sollen – vorausgesetzt der Lebensunterhalt ist gesichert – nicht nur Ehepartner und Kinder kommen dürfen, sondern auch Eltern und Schwiegereltern der Fachkraft.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2023 (dpa).