Ampel-Politiker wollen höhere Freibeträge der Erbschaftsteuer

Ampel-Politiker wollen gemeinsam mit den Bundesländern den Weg für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer frei machen. Wenn eine Position über eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge im Bundesrat eine Mehrheit finde, werde gemeinsam mit den Ländern beraten und das Vorhaben dann im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt, hieß es am 13.12.2022 aus Koalitionskreisen in Berlin. 

Der Ball liegt jetzt bei den Ländern

Dazu gebe es nun eine gemeinsame Positionierung der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP, nachdem bisherige Debatten unterschiedliche Auffassungen in der Ampel zur Anhebung der Freibeträge gezeigt hätten. “Die Einigung bei der Erbschaftsteuer ist ein großer Erfolg. Es darf nicht dazu kommen, dass Familien plötzlich mehr Erbschaftsteuer auf das Haus der Großeltern zahlen müssen, weil sich die Bewertungsregeln ändern“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr gegenüber der Presse. Er erwarte jetzt, dass die Länder eine Initiative im Bundesrat starteten. Dürr: “Ich sehe hier insbesondere die Union in der Pflicht, schließlich hat Herr Söder bereits angekündigt, dass er eine Anpassung der Freibeträge unterstützen würde.“

Freibeträge seit 2009 konstant

Zur Kenntnis genommen werde, dass “die Freibeträge seit 2009 konstant geblieben sind und kein Inflationsausgleich stattgefunden hat“, hieß es in einer gemeinsamen Positionierung der Fraktionsvorsitzenden. "Als Bundesgesetzgeber haben wir die Verantwortung, auch mit einer verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu. Die Initiative für jetzige Anpassungen liegt bei den Bundesländern."

FDP verlangt Erhöhung der Freibeträge um 25%

Im Streit um die Erbschaftssteuer verlangte die FDP zuletzt eine Erhöhung der Freibeträge um einmalig 25%. Anschließend sollen sie automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Der Bundestag hatte am 09.12.2022 das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach unter bestimmten Umständen teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen. Im Erbschaftsfall hat jedes Kind heute einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen.

Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2022 (dpa).