"Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der "Welt am Sonntag". "Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen."
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sagte, man müsse Parlamentarismus und Verfassungsgerichtsbarkeit widerstandsfähiger gegen "Feinde der Demokratie" machen. Dazu sollten wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Als Beispiele nannte Thomae "die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann". Diese Regeln könnten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden.
Er warnte, dass das Verfassungsgericht andernfalls mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit "als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt" werden könnte. So könne theoretisch ein dritter Senat eingerichtet und die Geschäftsverteilung so geändert werden, "dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten".
Für eine Grundgesetzänderung, wie sie Fechner und Thomae im Sinn haben, ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig – die Regierungsfraktionen bräuchten also die Zustimmung von CDU/CSU. Fechner gab zu bedenken, dass man in Polen erlebt habe, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne, wenn einfache Mehrheiten die Arbeitsweise des Gerichts ändern könnten. "Schon vermeintlich unproblematische Änderungen ermöglichen eine Blockade: etwa die Vorgabe, alle Anträge nach Eingangsdatum abzuarbeiten. Oder die Vorgabe, alle Entscheidungen ausführlich zu begründen. Das kann dazu führen, dass das Verfassungsgericht nicht mehr dazu kommt, verfassungswidrige Gesetze aufzuheben."