Junge Generation von aktuellen politischen Fragestellungen besonders betroffen
Das derzeitige Mindestwahlalter schließe Menschen vom Wahlrecht aus, "die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen", heißt es in der Begründung weiter. Gerade die junge Generation werde durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets sowie die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalteten die Zukunft nachhaltig und hätten damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus.
Altersverteilung der Wahlberechtigten geht zu Lasten der Jüngeren
Wie die drei Fraktionen weiter ausführen, hat sich die Altersverteilung der Wahlberechtigten in den vergangenen 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben. Die vorgesehene Absenkung des Wahlalters entspricht der Vorlage zufolge zudem der Entwicklung auf europäischer Ebene. So fordere die Legislative Entschließung des Europaparlaments vom 03.05.2022, "dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll".
EU-weiter Trend zur Absenkung des Mindestwahlalters
Zuvor habe schon die EU-Verordnung vom 17.04.2019 über die Europäische Bürgerinitiative den Mitgliedstaaten ermöglicht, das Mindestalter für die Unterstützung einer solchen Initiative auf 16 Jahre abzusenken. Auch gebe es bereits europäische Staaten, in denen das aktive Mindestwahlalter zum Europäischen Parlament unter 18 Jahren liegt. So könne in Österreich und Malta bereits ab 16 Jahren gewählt werden und in Griechenland ab 17 Jahren.