Ampel einigt sich auf Reform des Wettbewerbsrechts

Die Ampel-Fraktionen haben sich auf eine grundlegende Reform des Wettbewerbsrechts mit mehr Befugnissen für das Bundeskartellamt geeinigt. Das teilten die Fraktionsvize Verena Hubertz (SPD), Andreas Audretsch (Grüne) und Lukas Köhler (FDP) am Montag in Berlin mit. Mit den geplanten Änderungen sollen Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können.

Kartellamt erhält mehr Rechte

“Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne“, so Audretsch. “Plötzlich steigende Preise an der Tankstelle oder im Supermarkt sind ein Riesenärger für alle. Künftig kann das Kartellamt besser durchgreifen, wenn Märkte gestört sind, wenn Preise etwa von Rohöl oder Lebensmitteln ohne Grund nach oben schnellen.“ Das Kartellamt solle künftig gezielt auf Störungen in Märkten schauen, nicht nur auf einzelne Firmen. “Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Preisen zu kämpfen haben“, so Audretsch. Im Fall von Kartellrechtsverstößen solle die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert werden.

Sicherer Ordnungsrahmen für freien Wettbewerb

Hubertz sagte, gerade kleinere Wirtschaftsakteure sollten künftig noch besser bei Störungen des Wettbewerbs geschützt werden. “Neue Geschäftsideen und Start-ups bekommen eine faire Chance und überhöhte Preise werden vermieden. Köhler sprach von einem transparenten Ordnungsrahmen für den freien Wettbewerb. “Wir erweitern die Möglichkeiten des Kartellamts zum Schutz des Wettbewerbs und sichern den Unternehmen dabei einen sehr hohen Rechtsschutz zu.“ Durch eine aufschiebende Wirkung von Einsprüchen gegen mögliche Maßnahmen sei sichergestellt, dass jeder Eingriff in den Markt zuvor gerichtlich überprüft werden könne.

Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2023 (dpa).

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