Immer mehr Länder verzichten auf Todesstrafe
"Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer", stellt die Organisation fest. Vier Länder waren demnach für 78% der dokumentierten Exekutionen verantwortlich: Iran (mindestens 253), Saudi-Arabien (149), Vietnam (mindestens 85) und der Irak (mindestens 52).
Ursachen für Rückgang von Hinrichtungen
Die insgesamt erhebliche Abnahme der Hinrichtungen habe im Wesentlichen zwei Ursachen: "Zum einen haben einige derjenigen Länder, die weltweit immerfort für das Gros der Hinrichtungen verantwortlich sind, wie Irak, Iran, Pakistan und Somalia die Anwendung der Todesstrafe zurückgefahren", stellt die Organisation fest. "Zum anderen verringerte sich auch die Zahl der Länder, von denen bekannt wurde, dass sie Hinrichtungen durchgeführt haben."
Todesstrafe meistens ohne faires Gerichtsverfahren verhängt
In der Mehrheit der Länder, die Menschen zum Tode verurteilen oder hinrichten, werde die Todesstrafe nach Prozessen verhängt, die nicht den internationalen Rechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen, stellen die Autoren fest. In einigen Fällen basierten Urteile auf Aussagen, die durch Folter oder Misshandlung erpresst worden sein könnten – so in Ägypten, Bahrain, China, Irak, Iran und Saudi-Arabien.
Todesstrafe in zwei Drittel aller Staaten abgeschafft oder nicht mehr verhängt
Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, erklärte: "Die Todesstrafe ist grausam, unmenschlich, verstößt gegen das Recht auf Leben und gegen den Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte." Zwei Drittel der Staaten weltweit hätten die Todesstrafe abgeschafft oder verhängten sie nicht mehr.
Auch Rückschritte dokumentiert
Aber Amnesty habe 2018 auch Rückschritte dokumentieren müsste, erklärte Beeko der Deutschen Presse-Agentur. In Thailand fand demnach im Juni die erste Hinrichtung seit 2009 statt. Botswana (2), Sudan (2) und Taiwan (1) vollstreckten zum ersten Mal nach 2016 wieder Hinrichtungen.
Zumindest auf grundlegende rechtsstaatliche Standards pochen
"Wo Staaten an der Todesstrafe festhalten, sollte die Staatengemeinschaft zumindest darauf dringen, dass das völkerrechtliche Verbot der Verurteilung und Hinrichtung von Minderjährigen beachtet wird und diese Urteile umgewandelt werden", so Beeko. "Auch müssen, gerade in Staaten mit der Todesstrafe, die Einhaltung des absoluten Folterverbotes sowie grundlegende rechtsstaatliche Standards wie das Recht auf Anhörung, auf einen Rechtsbeistand und ein faires Verfahren gewährleistet und unabhängig überprüfbar sein." Dies sei in den wenigsten Ländern, die heute noch hinrichten, gegeben.