Belohnung für positive Bewertung angeboten
Der betroffene Amazon-Händler hatte Kunden, die für den Erwerb eines Produktes eine Fünf-Sterne-Rezension abgeben, eine 30-prozentige Rückerstattung des Kaufpreises angeboten. Die Verbraucherzentrale ging gegen dieses in ihren Augen irreführende Geschäftsgebaren im Wege einer Abmahnung erfolgreich vor.
Gute Rezensionen fördern Absatz
Verbraucher, die im Internet einkaufen, könnten die Anbieter heute meist bewerten, erläutern die Verbraucherschützer. Diese persönliche Einschätzung solle anderen Kunden als Orientierung dienen. Vor allem gute Rezensionen seien deshalb begehrt. Immer wieder komme es vor, dass Unternehmen versuchen, ihre Kunden gegen Geld zur Abgabe einer guten Bewertung zu animieren. "Positive Bewertungen, die ein Verbraucher nur abgibt, um einen finanziellen Vorteil zu erhalten, sind weder objektiv noch unabhängig", so Halm. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, nur wahrheitsgemäße und sachliche Einschätzungen abzugeben.