Amazon-Händler abgemahnt: Positive Bewertungen gegen Geld sind irreführend

Die Verbraucherzentrale Bayern hat einen Amazon-Händler erfolgreich abgemahnt, der Kunden bei Abgabe einer positiven Bewertung für das gekaufte Produkt finanzielle Vorteile in Aussicht gestellt hatte. "Derartige Beurteilungen verleiten andere Verbraucher dazu, die Produkte eher zu kaufen", sagte Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Damit werde das sinnvolle Instrument der Online-Bewertungen unterlaufen.

Belohnung für positive Bewertung angeboten

Der betroffene Amazon-Händler hatte Kunden, die für den Erwerb eines Produktes eine Fünf-Sterne-Rezension abgeben, eine 30-prozentige Rückerstattung des Kaufpreises angeboten. Die Verbraucherzentrale ging gegen dieses in ihren Augen irreführende Geschäftsgebaren im Wege einer Abmahnung erfolgreich vor.

Gute Rezensionen fördern Absatz

Verbraucher, die im Internet einkaufen, könnten die Anbieter heute meist bewerten, erläutern die Verbraucherschützer. Diese persönliche Einschätzung solle anderen Kunden als Orientierung dienen. Vor allem gute Rezensionen seien deshalb begehrt. Immer wieder komme es vor, dass Unternehmen versuchen, ihre Kunden gegen Geld zur Abgabe einer guten Bewertung zu animieren. "Positive Bewertungen, die ein Verbraucher nur abgibt, um einen finanziellen Vorteil zu erhalten, sind weder objektiv noch unabhängig", so Halm. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, nur wahrheitsgemäße und sachliche Einschätzungen abzugeben.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2019.

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