Amazon droht unangenehmes EuGH-Urteil wegen Markenrechtsverletzungen

Amazon könnte künftig verstärkt für Markenrechtsverletzungen von Partnern zur Verantwortung gezogen werden. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes vertrat am 28.11.2019 in seinen Schlussanträgen die Auffassung, dass ein Unternehmen nach EU-Recht nicht von der Haftung befreit ist, wenn es aktiv am Vertrieb von Waren beteiligt ist (Az.: C-567/18). Dies sei zum Beispiel bei Waren der Fall, die von Amazon im Rahmen des Programmes "Versand durch Amazon" ausgeliefert werden.

Lagerung "fremder" Produkte in Amazon-Logistikzentren

Dieses Programm ermöglicht es Verkäufern, ihre Produkte in Amazon-Logistikzentren zu lagern. Die Waren werden nach einer Bestellung dann auch durch Amazon verpackt und versendet.

Hintergrund: Nicht genehmigter Verkauf eines Parfüms durch Dritte über Amazon

Hintergrund des Gutachtens ist ein Rechtsstreit in Deutschland. In diesem hat das Unternehmen Coty Germany verschiedene Unternehmen des Amazon-Konzerns auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil es über einen Testkäufer festgestellt hatte, dass von Dritten über die Website "amazon.de" ohne Genehmigung das Parfüm "Davidoff Hot Water" verkauft wird. Eine Erlaubnis wäre aber eigentlich notwendig, da Coty Germany eine Lizenz an der für Parfüm eingetragenen Marke "Davidoff" hält.

BGH hatte EuGH angerufen

Ein abschließendes EuGH-Grundsatzurteil zu der Sache wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. Auf dessen Basis wird der zuständige Bundesgerichtshof dann im Einzelfall entscheiden. Er hatte den EuGH wegen Fragen zu grundlegendem EU-Recht eingeschaltet (MMR 2019, 105).

EuGH, Schlussanträge vom 28.11.2019 - C-567/18

Redaktion beck-aktuell, 28. November 2019 (dpa).