Amateurfunkverordnung wird novelliert

Die Regeln für den Amateurfunk sollen fortgeschrieben und an den neuesten Stand der Technik angepasst werden. Ein entsprechender Entwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sieht mehr Flexibilität und Freiheit für Funker vor. Die neuen Regelungen sollen auch dazu dienen, den Amateurfunk attraktiver zu gestalten. Zwischen 2006 und 2019 sei die Zahl der Zulassungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst von etwa 75.000 auf 63.000 gesunken.

Fernsteuerung der Amateurfunkstelle in der Gartenlaube

Mit den Änderungen soll neben den bestehenden Amateurfunk-Zeugnisklassen "A" und "E" eine neue Klasse "N" eingeführt werden. Für diese Klasse gelte eine erleichtere Prüfung, die einen eingeschränkten Betrieb mit niedriger Sendeleistung ermögliche. Damit werde der Einstieg in den Amateurfunkbetrieb deutlich vereinfacht. Erstmals werde der Betrieb einer Amateurfunkstelle an einem entfernten Standort zugelassen. So könne die Amateurfunkstelle in der Gartenlaube von der heimischen Wohnung aus ferngesteuert betrieben werden.

Wegfall der Ausbildungsrufzeichen

Eine weitere Änderung betrifft den Wegfall der Ausbildungsrufzeichen: Auch bisher konnten Personen unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines lizensierten Funkamateurs am Amateurfunk teilnehmen und sich so auf die fachliche Prüfung vorbereiten. Voraussetzung dafür war ein gesondertes Ausbildungsrufzeichen. Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird nun jedes Rufzeichen der Klassen "A" und "E" zu einem Ausbildungsrufzeichen.

Redaktion beck-aktuell, 8. September 2022.