Fernsteuerung der Amateurfunkstelle in der Gartenlaube
Mit den Änderungen soll neben den bestehenden Amateurfunk-Zeugnisklassen "A" und "E" eine neue Klasse "N" eingeführt werden. Für diese Klasse gelte eine erleichtere Prüfung, die einen eingeschränkten Betrieb mit niedriger Sendeleistung ermögliche. Damit werde der Einstieg in den Amateurfunkbetrieb deutlich vereinfacht. Erstmals werde der Betrieb einer Amateurfunkstelle an einem entfernten Standort zugelassen. So könne die Amateurfunkstelle in der Gartenlaube von der heimischen Wohnung aus ferngesteuert betrieben werden.
Wegfall der Ausbildungsrufzeichen
Eine weitere Änderung betrifft den Wegfall der Ausbildungsrufzeichen: Auch bisher konnten Personen unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines lizensierten Funkamateurs am Amateurfunk teilnehmen und sich so auf die fachliche Prüfung vorbereiten. Voraussetzung dafür war ein gesondertes Ausbildungsrufzeichen. Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird nun jedes Rufzeichen der Klassen "A" und "E" zu einem Ausbildungsrufzeichen.