DIHK soll Körperschaft öffentlichen Rechts werden
Konkret soll eine Deutsche Industrie- und Handelskammer errichtet werden, durch eine Umwandlung des DIHK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Bundeskammer wird dann künftig der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums unterliegen. Das Ministerium kann künftig überprüfen, ob sich die Kammer im Rahmen ihrer Kompetenzen bewegt. Außerdem ist eine gesetzliche Mitgliedschaft aller Industrie- und Handelskammern in der Bundeskammer vorgesehen. Es soll eine Übergangsphase von vier Jahren geben, wie aus dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern hervorgeht.
DIHK durch jahrelangen Mitgliederstreit geschwächt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte nach einem jahrelangen Streit den Austritt der IHK Nord Westfalen aus dem DIHK angeordnet. Grund waren nach Gerichtsangaben Äußerungen des Dachverbandes außerhalb seines Kompetenzbereichs zu allgemeinen politischen Themen sowie einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik. Geklagt hatte ein Unternehmer aus der Windenergiebranche aus Münster, der selber Mitglied der IHK Nord Westfalen ist. Nach Angaben des Bundesverbands für freie Kammern haben fünf Mitglieder in den IHK-Bezirken München, Stuttgart, Köln, Bielefeld und Kassel Eilverfahren angestrengt, um diese IHK zum Austritt aus dem DIHK zu zwingen. In Deutschland gibt es 79 Industrie- und Handelskammern.
Vertretung des Gesamtinteresses der Mitglieder gefährdet
Im Gesetzentwurf heißt es, bereits mit dem Austritt der IHK Nord Westfalen sei auf Bundesebene für die Tätigkeit des DIHK e.V. nicht mehr die Vollständigkeit gegeben. Folgten weitere Kündigungen, sei die Vertretung des Gesamtinteresses der IHK auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den DIHK nicht mehr möglich. Auch die Finanzierung des DIHK sei nicht mehr gewährleistet. Die Interessen der rund 4 Millionen Kammermitglieder könnten dann in ihrer Gesamtheit nicht mehr auf Bundesebene oder international wahrgenommen werden. Dies sei “wirtschaftspolitisch aber unverzichtbar“.
Bund will Dachverband erhalten
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte am 15.12.2020: “Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des IHK-Gesetzes wollen wir nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schnell für Rechtssicherheit sorgen.“ Äußerungen zum Klimaschutz, zu Menschenrechten oder zum Brexit, die durch das bisherige Gesetz nicht gedeckt waren, wären damit künftig möglich. Ziel der Gesetzesänderung sei es, einen Dachverband der IHK zu erhalten, als einheitlicher Ansprechpartner auf Bundesebene und als Vertreter der Interessen des deutschen Mittelstands auf europäischer Ebene.
DIHK zeigt sich zuversichtlich
Aus dem DIHK hieß es zu dem Entwurf, das Ziel, rechtliche Unsicherheiten und Widersprüche mit klaren Regeln zu beseitigen, sei im Interesse aller Beteiligten: der IHK-Mitgliedsbetriebe sowie der ehrenamtlich engagierten Unternehmer in den IHK und im DIHK. Dies verschaffe der gesamten Kammerorganisation und ihren 3,6 Millionen Mitgliedsunternehmen die nötige Stabilität, die in der derzeit schwierigen Phase nötig sei. Der DIHK hatte nach dem Urteil angekündigt, sich unabhängig vom Anlass vorerst nicht mehr in der Öffentlichkeit zu äußern. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer sagte: “Die Industrie- und Handelskammern brauchen auch in Zukunft eine starke Stimme in Berlin und Brüssel.“ Die Gerichtsurteile hätten eine Unsicherheit geschaffen, die eine Neuregelung notwendig mache.