OECD aktualisiert Leitlinien für mehr Nachhaltigkeit in multinationalen Unternehmen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat gestern aktualisierte Leitsätze für verantwortungsvolles Handeln multinationaler Unternehmen veröffentlicht. Anhand der unverbindlichen Leitlinien sollen Unternehmen die Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftens überprüfen und negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Mensch und Gesellschaft entlang der Wertschöpfungskette angehen.

Leitlinien Referenzrahmen für Unternehmen

Laut Bundesumweltministerium haben sich 51 Staaten den aktualisierten OECD-Leitsätzen (die zuletzt 2011 überarbeitet worden waren) angeschlossen, darunter auch 13 Nicht-OECD-Staaten. Die Leitsätze enthielten Empfehlungen an Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Beschäftigung, Menschenrechte, Offenlegung, Korruptionsbekämpfung, Wissenschaft & Technologie, Verbraucherschutz, Wettbewerb und Besteuerung. Im Fokus der Aktualisierung hätten insbesondere Umwelt- und Klimaaspekte, die digitale Transformation und soziale Aspekte gestanden. "Die multinationalen Unternehmen erhalten mit den neuen Leitsätzen einen Referenzrahmen, der den aktuellen Anforderungen entspricht", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Grüne).

Klima, Technologie, Korruption

Zu den zentralen Änderungen gehöre eine umfassende Konkretisierung der Erwartungen an Unternehmen im Umweltkapitel, so die OECD. Die Empfehlungen würden beispielhaft die Umweltauswirkungen, die Unternehmen in den Blick nehmen sollen, benennen und formulierten im Einklang mit internationalen Zielen spezifische Empfehlungen beispielsweise zum Schutz von Klima, Biodiversität, sensiblen Ökosystemen und im Bereich nachhaltiger Produktion. Ferner seien Sorgfaltspflichtenempfehlungen im Kapitel Wissenschaft, Technologie und Innovationen aufgenommen worden, zum Beispiel zur Entwicklung, Finanzierung und Verkauf von Technologien. Außerdem sei das Korruptionskapitel ausgeweitet worden, das sich nun auf alle Formen von Korruption erstrecke. Zudem gehe es um einen besseren Schutz vulnerabler Gruppen, darunter auch von Whistleblowern.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2023.