Einführung kommt gerade rechtzeitig
Die flächendeckende Einführung der elektronischen Gerichtsakte komme genau zum richtigen Zeitpunkt, so das OVG. Denn ab dem 01.01.2022 müssten "professionelle" Verfahrensbeteiligte, also vor allem Rechtsanwälte und Behörden, ihre Schriftsätze bei Gericht elektronisch einreichen. "Wir sind sehr zufrieden, den Abschied von der Papierakte rechtzeitig und mit eigenen Kräften bewältigt zu haben", erklärt Sebastian Beimesche, Vizepräsident des OVG.
Digitalisierung hilfreich in Pandemie-Zeiten
In der Corona-Pandemie habe die weit fortgeschrittene Digitalisierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die tägliche Arbeit bereits erheblich erleichtert. So hätten nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Mitarbeitende auf den Geschäftsstellen und in der der Verwaltung ihre Aufgaben in großem Umfang auch am heimischen Arbeitsplatz erledigen können.