Der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung fordert alle Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter auf, gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen und die Speicherpflicht nicht zu erfüllen. Er verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster, das am 22.06.2017 (Az.: 13 B 238/17) einen ersten Internet-Zugangsanbieter von der Pflicht zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung befreit habe, die eigentlich ab dem 01.07.2017 greife.
AK Vorratsdatenspeicherung hält Speicherpflicht für rechtswidrig
Das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsspeicherung treffe "unterschiedslos ohne jede personelle, zeitliche oder geographische Begrenzung nahezu sämtliche Nutzer" und greife unverhältnismäßig tief in europäische Grundrechte ein, begründet der AK Vorratsdatenspeicherung seine Aufforderung. Angesichts der "bereits feststehenden objektiv-rechtlichen Unrechtswidrigkeit der Speicherpflicht" bestünden "schon im Ausgangspunkt keine legitimen öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug" des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.
AK Vorratsdatenspeicherung will alle großen Anbieter anschreiben
Jens Kubieziel vom AK Vorratsdatenspeicherung erklärte: "Das für die Bundesnetzagentur zuständige Gericht hat eine auf alle Unternehmen übertragbare Grundsatzentscheidung getroffen. Jeder Anbieter kann und muss jetzt handeln, um die Kommunikationsfreiheit seiner Kunden vor grundloser Aufzeichnung zu schützen. Wir werden alle großen Anbieter anschreiben und von ihnen Auskunft über ihr Vorgehen verlangen."
Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2017.
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Datenschutzrecht: Keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung durch die Mitgliedstaaten, EuZW 2017, 153
VG Köln, einstweilige Anordnung, Vorabentscheidungsersuchen, Verkehrsdaten, Vorratsdatenspeicherung, Gefahrenabwehr, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, BeckRS 2017, 102147
Aus dem Nachrichtenarchiv
OVG Münster: In TKG vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.06.2017, becklink 2007033
Bundesregierung: Vorratsdatenspeicherung bleibt trotz EuGH-Entscheidung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.05.2017, becklink 2006676
EuGH, Vorratsdatenspeicherung nur unter engen Voraussetzungen mit EU-Recht vereinbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.12.2016, becklink 2005328