AI Act: DAV fordert Komplettverbot biometrischer Fernidentifizierung

Anlässlich aktueller EU-Verhand­lungen über einen Kommissionsentwurf zur Regulierung künstlicher Intelligenz (AI Act) fordert der Deutsche Anwaltverein, eine biometrische Fernidentifizierung – sowohl in Echtzeit als auch nachträglich – in öffentlichen Räumen komplett zu verbieten. Anderenfalls würde für zukünftige Überwa­chungs­ge­setz­gebung Tür und Tor geöffnet, warnt der DAV.

DAV fordert Komplettverbot für biometrische Echtzeitidentifizierung

Wie der DAV schreibt, wird in der EU aktuell der AI Act verhandelt und damit auch die Zulässigkeit des Einsatzes künstlicher Intelligenz zur biometrischen Ferniden­ti­fi­zierung im öffent­lichen Raum. Der EU-Ministerrat habe sich gegen ein umfassendes Verbot positioniert und die vorgesehenen Ausnahmen sogar noch aufgeweicht. Im Europäischen Parlament liefen die Verhand­lungen aktuell auf Hochtouren. Zur Diskussion stehe, zumindest das Verbot für biometrische Echtzeit­i­denti­fi­zierung in öffent­lichen Räumen zu sichern. Der DAV plädiert uneingeschränkt für dieses Verbot, Um die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger umfassend vor der Bedrohung durch biometrische Massen­über­wachung zu schützen, sollte das KI-Gesetz nach Auffassung des DAV aber sowohl die biometrische Ferniden­ti­fi­zierung in Echtzeit als auch die  nachträgliche verbieten.

DAV auch für Verbot von biometrischen Kategorisierungssystemen

Angesichts der immer wieder berichteten Fehler­an­fäl­ligkeit dieser Technologie und des potenziellen Missbrauchs in illiberalen Regimes dürfe es keine Ausnahmen bei der biometrischen Ferniden­ti­fi­zierung geben. Eine bloße Einstufung als Hochri­si­ko­an­wendung im Sinne der KI-Verordnung sei nicht ausreichend, da der Einsatz dann lediglich an gewisse Voraus­set­zungen geknüpft sei. Der DAV unterstütze ferner das von den Abgeordneten im EU-Parlament diskutierte Verbot der Verwendung von biometrischen Katego­ri­sie­rungs­systemen, die Personen anhand von sensiblen Eigenschaften katego­ri­sieren oder auf diese persön­lichen Eigenschaften oder Merkmale schließen.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2023.