DAV fordert Komplettverbot für biometrische Echtzeitidentifizierung
Wie der DAV schreibt, wird in der EU aktuell der AI Act verhandelt und damit auch die Zulässigkeit des Einsatzes künstlicher Intelligenz zur biometrischen Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Der EU-Ministerrat habe sich gegen ein umfassendes Verbot positioniert und die vorgesehenen Ausnahmen sogar noch aufgeweicht. Im Europäischen Parlament liefen die Verhandlungen aktuell auf Hochtouren. Zur Diskussion stehe, zumindest das Verbot für biometrische Echtzeitidentifizierung in öffentlichen Räumen zu sichern. Der DAV plädiert uneingeschränkt für dieses Verbot, Um die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger umfassend vor der Bedrohung durch biometrische Massenüberwachung zu schützen, sollte das KI-Gesetz nach Auffassung des DAV aber sowohl die biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit als auch die nachträgliche verbieten.
DAV auch für Verbot von biometrischen Kategorisierungssystemen
Angesichts der immer wieder berichteten Fehleranfälligkeit dieser Technologie und des potenziellen Missbrauchs in illiberalen Regimes dürfe es keine Ausnahmen bei der biometrischen Fernidentifizierung geben. Eine bloße Einstufung als Hochrisikoanwendung im Sinne der KI-Verordnung sei nicht ausreichend, da der Einsatz dann lediglich an gewisse Voraussetzungen geknüpft sei. Der DAV unterstütze ferner das von den Abgeordneten im EU-Parlament diskutierte Verbot der Verwendung von biometrischen Kategorisierungssystemen, die Personen anhand von sensiblen Eigenschaften kategorisieren oder auf diese persönlichen Eigenschaften oder Merkmale schließen.