Auftritt hätte nur vor 17 Uhr stattfinden dürfen
Der Musiker hatte im Oktober 2019 von der Regierung von Unterfranken einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 Euro erhalten, weil im Sommer 2019 sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzert auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken auf der Bühne stand. Kelly wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein. Das Vorgehen des Gewerbeamts war dem Richter zufolge nicht unverhältnismäßig gewesen, sondern ein "Paradebeispiel" für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach können Kinder über drei bis sechs Jahre bei Musikaufführungen zwar mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirken und an Proben teilnehmen - aber nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Williams Auftritt endete den Behörden zufolge allerdings um 20.20 Uhr.
Vater: Auftritt ohne Zwang
"Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten", äußerte sich Angelo Kelly nach der Urteilsverkündung über seinen Facebook-Account. Vor Gericht musste der 39-Jährige nicht erscheinen. "William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte." Kellys Anwalt sagte, man halte das Urteil rechtlich für falsch: "Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine Beschäftigung darstellen soll." Kelly kündigte Rechtsmittel an.