"Hängt die Grü­nen"-Pla­ka­te: Funk­tio­när des III. Weges ver­ur­teilt

Wegen Wahl­pla­ka­ten mit dem Slo­gan "Hängt die Grü­nen!" hat das Amts­ge­richt Zwi­ckau einen Funk­tio­när der rechts­ex­tre­men Split­ter­par­tei III. Weg ver­ur­teilt. Es sprach den 38-Jäh­ri­gen der Volks­ver­het­zung schul­dig und ver­häng­te eine Geld­stra­fe. Zwar werde im Wahl­kampf auch mit har­ten Ban­da­gen ge­strit­ten, so Rich­ter Frank Hoff­mann. In die­sem Fall sei aber klar eine Schmerz­gren­ze über­schrit­ten wor­den.

23 Pla­ka­te si­cher­ge­stellt

Das hät­ten auch die vie­len Re­ak­tio­nen aus der Be­völ­ke­rung in dem Fall ge­zeigt. Ein Hel­fer des 38-Jäh­ri­gen wurde eben­falls zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt. Der III. Weg hatte im Som­mer 2021 mit die­sen Pla­ka­ten in Sach­sen und Bay­ern auf sich auf­merk­sam ge­macht, so etwa im Vogt­land und den Re­gio­nen Zwi­ckau und Leip­zig. In Sach­sen hatte der 38-Jäh­ri­ge laut An­kla­ge als Lan­des­vor­sit­zen­der der Par­tei Son­der­nut­zungs­er­laub­nis­se für das An­brin­gen von Wahl­pla­ka­ten er­wirkt, die spä­ter be­an­stan­de­ten Pla­ka­te selbst an­ge­bracht oder an­de­re dazu be­auf­tragt. Vor Ge­richt war von zwölf Stand­or­ten und 23 si­cher­ge­stell­ten Pla­ka­ten die Rede.

Jus­tiz zeig­te sich un­eins

Für Wir­bel hat­ten die Pla­ka­te auch ge­sorgt, weil sich die Jus­tiz im Um­gang mit ihnen un­eins ge­zeigt hatte. So durf­ten die Pla­ka­te laut einer Eil­ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Chem­nitz zu­nächst hän­gen blei­ben, bis das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt nach einer Be­schwer­de an­ders ent­schied. Auch die Staats­an­walt­schaft Zwi­ckau lehn­te zu­nächst Er­mitt­lun­gen ab, so dass die Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft in­ter­ve­nier­te. Spä­ter woll­te das AG kein Haupt­ver­fah­ren er­öff­nen. Da­ge­gen legte die Staats­an­walt­schaft wie­der­um er­folg­reich Be­schwer­de ein. In Bay­ern hatte das AG Mün­chen ver­gan­ge­nen Ok­to­ber wegen der Pla­ka­te zwei Män­ner zu einer sechs­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fe sowie einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt. Die Pla­ka­te wur­den dabei als Volks­ver­het­zung und Auf­ruf zum Tot­schlag ge­wer­tet.

Kan­di­da­ten und Mit­glie­der der Grü­nen in ihrer Men­schen­wür­de ver­letzt

Das AG Zwi­ckau folg­te mit sei­nem Ur­teil nun dem An­trag der Staats­an­walt­schaft. Die hatte im Pro­zess be­tont, dass der Schrift­zug ganz klar auf die Par­tei Bünd­nis 90/Die Grü­nen ge­münzt sei. Er ver­let­ze deren Kan­di­da­ten und Mit­glie­der in ihrer Men­schen­wür­de, mache sie öf­fent­lich zu Frei­wild und rufe zu Ge­walt und Will­kür auf. Die Ver­tei­di­gung hatte da­ge­gen auf Frei­spruch plä­diert und be­tont, dass Grün auch die Farbe des III. Weges sei und der Spruch ver­schie­de­ne Deu­tun­gen zu­las­se. Auch sei mit Blick auf die in der Ver­gan­gen­heit un­ter­schied­li­chen Ein­schät­zun­gen der Jus­tiz eine Straf­bar­keit für die bei­den An­ge­klag­ten nicht er­sicht­lich ge­we­sen. Rechts­an­walt An­dre­as Wöl­fel kün­dig­te auf Nach­fra­ge der Deut­schen Pres­se-Agen­tur an, Rechts­mit­tel gegen das Ur­teil ein­zu­le­gen.

AG Zwickau, Urteil vom 24.03.2023 - 26 Ds 120 Js 21865/21

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2023 (dpa).

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