Auch Verkehrsflugzeuge mit Laser geblendet
Der Polizeihubschrauber war im August 2016 kurz vor Mitternacht angefordert worden, weil am selben Abend Verkehrsflugzeuge aus und nach Schönefeld von einem Laserpointer geblendet worden waren. Der Hubschrauber sollte klären, woher die Laserstrahlen kamen. Laut Gericht blendete der Angeklagte auch den Hubschrauber, der sich in etwa zwei Kilometern Höhe befand, von seiner Wohnung aus mehrmals. Der Pilot wurde nicht verletzt. Der Angeklagte gab den Angaben zufolge in der Verhandlung an, den Laserpointer ohne bestimmtes Ziel benutzt und den Hubschrauber nicht gesehen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.