Geständnisse im Erpressungsfall Schumacher

Der Prozess um die versuchte Erpressung von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher und seiner Familie hat mit zwei Geständnissen begonnen, während ein dritter Angeklagter seine Unschuld beteuerte. Ihm sei sensibles Material über Schumacher gestohlen worden.

Die Geständnisse kamen von dem Hauptangeklagten und seinem Sohn. "Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut", sagte der 53-jährige Vater beim Prozessauftakt am Wuppertaler Amtsgericht. Zum Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, sagte er: "Richten sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut."

In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hatte - andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie Schumacher im Darknet veröffentlicht. Der Prozess soll am Nachmittag mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Mit einem Urteil wird aber erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt.

Der Hauptangeklagte sagte am Dienstag, er habe zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem dritten Mitangeklagten, einem Gleichaltrigen aus Wülfrath bei Wuppertal, bekommen. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. "Ich wollte es denen zurückgeben. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Zwischen 10 und 15 (Millionen Euro) sollten es sein. Ich habe dann direkt 15 genommen."

"Ich habe die Dateien runter geladen und vervielfältigt auf vier USB-Sticks. Meinen Sohn habe ich gebeten, eine E-Mail-Adresse zu erstellen, die nicht rückverfolgbar ist." Er habe sich zunächst mehr als Makler gesehen, der das Material zurückgebe. "Das ist blöde gelaufen. Was soll ich dazu sagen?" Ihm habe man gesagt, das Material komme von einer Krankenschwester. Der Geständige ist der mutmaßliche Haupttäter, der sich in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu.

"Ich sehe meinen Fehler ein", sagte sein mitangeklagter 30-jähriger Sohn. Er habe die E-Mail-Adresse für seinen Vater eingerichtet, ein Video aufgenommen von einem Telefonat seines Vaters mit einer Mitarbeiterin der Schumacher-Familie und E-Mails für seinen Vater verschickt. Dass es um Michael Schumacher ging, habe er erst spät erfahren.

Dritter Angeklagter laut Anwalt unbeteiligt

Der dritte Angeklagte, der zeitweise bei der Familie Schumacher auf deren Anwesen in der Schweiz wohnte, ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin räumt er ein, von der Familie unter anderem mit der Digitalisierung von Bildmaterial beauftragt gewesen zu sein. Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer, als er seine Sachen abholen wollte, durchwühlt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Sein Mandant habe mit der Sache nichts zu tun, sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung.

Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es seien nicht nur 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sichergestellt worden, sondern auch die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher. Die Daten seien außerordentlich sensibel.

Der 53-jährige Wuppertaler und mutmaßliche Haupttäter ist vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben.

AG Wuppertal

Redaktion beck-aktuell, js, 10. Dezember 2024 (dpa).

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