Bilder von Michael Schumacher: Erpressung endet mit Haftstrafen

Mit Hunderten Bildern und Videos von Michael Schumacher wollten drei Männer Kasse machen. Sie forderten von der Familie Schumacher 15 Millionen Euro - ansonsten sollten die Bilder im Internet landen. Dafür wurden sie nun verurteilt.

Die Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls wollten die Täter die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Michael Schumacher wird seit einem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Drei Haftstrafen, davon zweimal Bewährung

Nun hat das AG Wuppertal Haftstrafen verhängt (Urteil vom 12.02.2025 - 16 Ls 20/24). Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte wurde wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage.

Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt. Er habe mit seinem Vertrauensbruch den wesentlichsten Tatbeitrag geleistet und die Sache ins Rollen gebracht, sagte Richterin Birgit Neubert. Für die Familie Schumacher kündigte deren Anwalt Thilo Damm an, im Fall des Ex-Sicherheitsmitarbeiters in Berufung zu gehen. "Wir teilen nicht alle Ausführungen des Gerichts."

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den Sicherheitsmitarbeiter hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Der 53-Jährige Haupttäter hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.

Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen und erfahren, dass das Material von einer Krankenschwester komme, die auch bei den Schumachers gearbeitet hatte und der gekündigt worden war. Gegen die Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet worden.

"Eine sehr, sehr widerliche Sache"

"Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen", sagte der Haupttäter, der als Türsteher in Konstanz arbeitete.

Der Verteidiger des 30-jährigen Sohns des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe angeregt. "Mein Mandant hat sich für den Mist, den er gemacht hat, mehrfach entschuldigt." Sein Tatbeitrag sei denkbar gering: Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen. Er bezeichnete das Urteil gleichwohl als "fair und vernünftig". Die beiden anderen Verteidiger sagten, sie würden nun in "in Ruhe überlegen", ob sie gegen die Entscheidung vorgehen.

AG Wuppertal, Urteil vom 12.02.2025 - 16 Ls 20/24

Redaktion beck-aktuell, Frank Christiansen, 13. Februar 2025 (dpa).

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