Ideengeber und Antreiber bekommt zwei Jahre auf Bewährung
Der zur Tatzeit 20-Jährige, der laut Jugendschöffengericht Ideengeber und Antreiber für die Tat war, wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. In die Gesamtstrafe gingen auch Drogendelikte sowie ein gemeinschaftlicher Diebstahl ein. Ein damals 18-Jähriger wurde zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, ein damals 15-Jähriger zu sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung. Die drei hatten die Tat zugegeben.