AG Weimar: Bewährungsstrafen für junge Brandstifter der Viehauktionshalle

Rund zweieinhalb Jahre nach dem verheerenden Brand der Viehauktionshalle in Weimar sind die drei Angeklagten am 06.10.2017 zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten im April 2015 die unter Denkmalschutz stehende und geschichtsträchtige Halle angezündet. Der Gesamtschaden belief sich auf mehr als eine Million Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ideengeber und Antreiber bekommt zwei Jahre auf Bewährung

Der zur Tatzeit 20-Jährige, der laut Jugendschöffengericht Ideengeber und Antreiber für die Tat war, wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. In die Gesamtstrafe gingen auch Drogendelikte sowie ein gemeinschaftlicher Diebstahl ein. Ein damals 18-Jähriger wurde zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, ein damals 15-Jähriger zu sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung. Die drei hatten die Tat zugegeben.

Redaktion beck-aktuell, 10. Oktober 2017 (dpa).

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