Nach nur einen Tag in Freiheit – Mann erneut zur Gefängnisstrafe verurteilt

Wegen Bedrohung und Beleidigung von Polizisten hat das AG Tübingen am Dienstag einen 61-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Mann war erst einen Tag zuvor aus dem Rottenburger Gefängnis entlassen worden, wie die Tübinger Staatsanwaltschaft mitteilte.

Der Mann hatte am Montag auf dem Rottenburger Marktplatz laut herumgeschrien, kurz nachdem er aus der Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt entlassen worden war. Dem Platzverweis einer hinzugerufenen Polizistin wollte er nicht nachkommen, weshalb er in Gewahrsam genommen wurde. Auf dem Polizeirevier in Rottenburg beleidigte und bedrohte er die Polizisten mehrfach und wurde vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag ein beschleunigtes Verfahren, das das AG noch am selben Tag durchführte. Der Mann räumte die Tat ein und entschuldigte sich bei der Polizistin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 417 ff. StPO kann von einer Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn sich Sachverhalt oder Beweislage zur sofortigen Verhandlung eignen. Die höchste in einem solchen Verfahren mögliche Strafe ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

AG Tübingen, Urteil vom 17.06.2024

Redaktion beck-aktuell, gk, 19. Juni 2024 (dpa).