Geldstrafe für AfD-Politiker nach rassistischer Beleidigung

Das Amtsgericht Tiergarten hat gestern den 56-jährigen Kai Borrmann (AfD), der Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte ist, wegen rassistischer Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 10.800 Euro verurteilt. Laut Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, hatte der Kommunalpolitiker im August 2021 die in der Deutschrap-Szene bekannten Moderatorin Steph Karl attackiert und ihr gegenüber das "N-Wort" benutzt.

Beleidigt, geschlagen und gebissen

Laut AG waren sich der Kommunalpolitiker und Steph Karl sowie deren Freundin im August 2021 zufällig in einem Lokal in Berlin-Mitte begegnet. Borrmann soll sich laut Feststellung des Gerichts durch die Gespräche der beiden Frauen am Nachbartisch gestört gefühlt und einen Disput begonnen haben, in dessen Verlauf er das "N-Wort" gebrauchte. Mit "N-Wort" wird heute eine früher gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben. Die Frauen hätten laut Gericht schockiert das Lokal verlassen und Borrmann sei ihnen gefolgt, wobei er erneut das "N-Wort" gerufen und die Moderatorin attackiert habe. So habe er laut Gericht der Frau ins Gesicht geschlagen, sie in den Schwitzkasten genommen und ihr in den Unterarm gebissen.

Rassistische Motivation strafverschärfend

Bei der Bemessung der Strafe wurde laut Gericht berücksichtigt, dass die Taten rassistisch motiviert gewesen sind. Es gebe heute einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass die Bezeichnung mit dem "N-Wort" diskriminierend sei, so die Vorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Solche Äußerungen seien herabwürdigend und verletzten die Würde anderer Menschen. Der Angeklagte habe auch erkannt, dass die Frauen durch die Äußerungen gekränkt gewesen seien. Auch habe die Tat zu nicht unerheblichen Verletzungen geführt. Die Bissverletzung sei für circa ein Jahr sichtbar gewesen. Beide Frauen seien zudem noch heute in ihrem alltäglichen Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt, so das Gericht weiter. So habe die Musikjournalistin Karl von Schlafstörungen, Angst und Panik berichtet.

Körperverletzung erst spät eingeräumt

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit Bewährung beantragt, die Nebenklägerseite eine einjährige Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der Verteidiger hatte am vorletzten Verhandlungstag in Hinblick auf den Vorwurf der Körperverletzung auf Freispruch plädiert und in Hinblick auf den Vorwurf der Beleidung die Verhängung einer Geldstrafe gefordert. Am letzten Verhandlungstag habe der Angeklagte den Tatvorwurf der Körperverletzung eingeräumt, teile das Gericht mit. Borrmann hatte vor Gericht auch zugegeben, das "N-Wort" benutzt zu haben, eine Beleidigungsabsicht aber abgestritten. Er habe eine Diskussion über den Begriff in Gang setzen wollen, so seine Erklärung. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, diese sei eskaliert, so Borrmann. Die körperliche Gewalt hatte er zunächst als Abwehrreaktion beschrieben.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 15. Februar 2023 (ergänzt durch Material der dpa).