Ein 31-jähriger Mann, der sich mit Falschangaben 21.500 Euro Corona-Soforthilfe erschlichen hat, ist wegen Subventionsbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 17.07.2020 ist noch nicht rechtskräftig.
Sechs Anträge über insgesamt 77.500 Euro
Der Angeklagte hatte zwischen dem 06. und 08.04.2020 sechs unberechtigte Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 77.500 Euro aus dem Soforthilfeprogramm "Soforthilfe Corona" des Bundes gestellt, woraufhin insgesamt 21.500 Euro an ihn ausgezahlt worden waren.
Falschangaben zu subventionserheblichen Tatsachen
Der Angeklagte habe in seinen Online-Anträgen bei der Investitionsbank Berlin jeweils über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht, wurde in der Urteilsbegründung ausgeführt. So habe er tatsächlich nicht existierende Gesellschaften beziehungsweise eine falsche Anzahl an Beschäftigten angegeben.
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 17.07.2020 - 17.07.2020 328 Ls 4/20
Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2020.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Hoven/Hahn, Strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, JA 2020,
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Aus dem Nachrichtenarchiv
Auszahlung von Corona-Soforthilfen in Sachsen wegen Betrugsversuchen gestoppt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.04.2020, becklink 2016065