Polizeikollegen bei Schießerei alleingelassen – Bewährungsstrafe

Weil sie ihre Kollegen nach Überzeugung des Gerichts bei einer lebensgefährlichen Schießerei im Stich ließen, hat das Amtsgericht Schwelm bei Hagen zwei Polizistinnen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, würden die beiden Frauen ihren Beamtenstatus verlieren und könnten nicht weiter im Polizeidienst tätig sein. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, die den beiden versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vorwarf.

Vor Schießerei davongelaufen

Die Beamtinnen (37 und 32 Jahre alt) waren in einer Nacht Anfang Mai 2020 in Gevelsberg (Nordrhein-Westfalen) zufällig zu einer aus dem Ruder laufenden Verkehrskontrolle gekommen. Dabei hatte ein Autofahrer das Feuer auf zwei Kollegen eröffnet. Als einer der beiden getroffen zu Boden ging, liefen die Polizistinnen davon. Statt einzugreifen, hätten sie ein Auto angehalten und die Fahrerin angewiesen, davonzufahren. Sie habe durchaus Verständnis für die von beiden Frauen in einem Hagener Gerichtssaal geschilderte Todesangst, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Dennoch sei es ihnen als Polizistinnen rechtlich geboten gewesen, anders zu handeln – also nicht die Flucht zu ergreifen, sondern etwa aus der Deckung einen Warnschuss abzugeben.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Polizistinnen hatten das Geschehen eingeräumt, aber um Verständnis für ihr Verhalten geworben. Sie hätten um ihr Leben gefürchtet und Unterstützung holen wollen. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Einer der beiden kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Er halte das Urteil vor dem Hintergrund des drohenden Entzugs der Beamtenrechte für nicht nachvollziehbar.

Redaktion beck-aktuell, 16. November 2021 (dpa).