Das eigentliche Ziel waren Wildschweine
Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben. Tatsächlich wurde dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz für die Körperverletzung sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch - wie vom Verteidiger gefordert - komme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als "unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand".