Neben § 123 StGB sah das AG den Tatbestand des § 113 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, erfüllt. Zusätzlich zu dem Schreiben des Aufsatzes müssen die drei Aktivisten jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Da sie zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt waren, kam hier das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Zwei Hausbesetzer müssen jeweils fünf Seiten zum Thema "Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsgarantie – warum unsere Verfassung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Hausbesetzungen zur Durchsetzung politischer Ziele nicht erlaubt" schreiben und dem Gericht vorlegen. Das Thema für den dritten Angeklagten lautet: "Bezahlbaren Wohnraum schaffen - was die Parteiprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien dazu vorsehen". Damit sollen die drei zur Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema angeregt werden, so das AG.
"Die Angeklagten haben die strafrechtlichen Vorwürfe grundsätzlich akzeptiert und eine Erklärung zu ihren politischen Zielen abgegeben", teilte der Gerichtssprecher am Montag mit. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hatten sich zwei der drei Aktivisten im Haus an ein Rohr gekettet. Außerdem wurden Transparente und Rauchkörper aus dem Fenster gehalten. Einer hatte erklärt, dass man ein Zeichen setzen wolle, weil es unerträglich sei, dass ein so großes Wohngebäude wie das besetzte Hotel so lange leer stehe, während die Mieten immer weiter stiegen.