AG Recklinghausen: Horrorclown zu Freiheitsstrafe verurteilt

Ende des Spuks: In einem der ersten Strafprozesse gegen sogenannte Horrorclowns ist am 09.06.2017 eine Freiheitsstrafe verhängt worden. Angeklagt war ein Paar aus dem nordrhein-westfälischen Datteln. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eine 35-jährige Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1.000 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen waren die Angeklagten im Oktober 2016, neun Tage vor dem Gruselfest Halloween, mit einer Clownsmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße bei Datteln gesprungen. Dabei wurden mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.

"Wie die Irren"

Die Richterin sprach von einem "gefährlichen Schauspiel". Die Angeklagten seien mehrfach hektisch auf die Straße gesprungen und hätten dabei mit den Händen herumgefuchtelt. Teilweise sollen sie auch auf Motorhauben geschlagen haben. Zeugen hatten im Prozess berichtet, dass sich die Maskierten "wie die Irren" aufgeführt hätten. Einer sprach davon, dass er den "blanken Horror" erlebt habe.

Frau laut Urteil die treibende Kraft

Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. Bei der Polizei hatte der 29-Jährige zuvor ausgesagt: "Es war nicht unsere Absicht, eine Panik auszulösen. Die Sache ist uns unangenehm und tut uns leid." Dass die Frau deutlich härter bestraft wurde, liegt an ihren Vorstrafen. Zudem war sie laut Urteil die treibende Kraft.

Horrorclowns tauchten vor Halloween 2016 auf

Rund um Halloween hatten Horrorclowns 2016 ihr Unwesen getrieben. Immer wieder lauerten Maskierte Passanten auf und erschreckten diese. Einige waren sogar bewaffnet und verletzten ihre Opfer. Anfang Mai wurden in Würzburg zwei junge Frauen für solch einen Spuk zu Schmerzensgeld und Jugendarrest beziehungsweise zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juni 2017 (dpa).

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