Einspruch gegen Strafbefehl zurückgezogen
Neun Monate lang hatte sich das Ermittlungsverfahren hingezogen. Ende Mai kam es sogar zur Gerichtsverhandlung gegen den 53-Jährigen aus Passau – in der er den zuvor eingelegten Einspruch gegen einen Strafbefehl nach Gerichtsangaben aber zurückzog und ihn dann doch akzeptierte. Er wurde wegen Beleidigung in zwei Fällen verurteilt. Zu seinen Gunsten sprach aus Sicht des Gerichts, dass der Verurteilte in der Vergangenheit noch nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten war. In einem Brief an die beiden Polizisten hatte er den Angaben zufolge den Vorfall bedauert und sich entschuldigt.
Urteil hätte "noch drastischer" ausfallen können
Es handle sich aber "um keine Bagatelldelikte", hieß es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Und das Urteil hätte "noch drastischer" ausfallen können. Der Strafrahmen für Beleidigung sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. "Je nach Art und Weise des Vorfalls oder bei bereits vorbestraften Personen kann sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für eine Beleidigung in Betracht kommen", teilten die Behörden mit. Ein Einzelfall sei der Fall nicht. Erst am Pfingstmontag hätten Radfahrer, die an einem Blitzerfahrzeug in Passau vorbei fuhren, die Menschen in dem Wagen "aufs Übelste" beschimpft.