Der Strafbefehl gegen einen Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe, der laut Anklage in der Gedenkstätte Sachsenhausen bei Berlin unter anderem die Existenz von Gaskammern infrage gestellt hat, ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Oranienburg am 15.10.2019 mitteilte, wurde der Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen und insgesamt 4.000 Euro wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe zurückgezogen.
Führung durch Gedenkstätte gestört
Bei der Führung durch die Gedenkstätte im Juli 2018 hatte der 69-jährige Mann aus Baden-Württemberg, der die Gedenkstätte mit einer Gruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel besucht hatte, laut Anklage unter anderem geäußert, Gaskammern habe es im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben. Weil die Teilnehmer der Besuchergruppe immer wieder durch Zwischenrufe aufgefallen seien, sei die Führung nach etwa einer Stunde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen worden, hatte Gedenkstätten-Sprecher Horst Seferens berichtet.
Verdacht gegen weitere Teilnehmer nicht erhärtet
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin war nur gegen den 69-Jährigen ein Strafbefehl erlassen worden. Gegen andere Teilnehmer der AfD-Besuchergruppe hatte sich der Verdacht nicht erhärten lassen. Zu einer ersten Hauptverhandlung nach seinem Einspruch war der Mann am 08.10.2019 nicht erschienen. Für diesen Tag sei aber beim Gericht am nächsten Tag eine Krankmeldung mit ärztlichem Attest eingegangen, hieß es in der Mitteilung.
Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2019 (dpa).
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