Freispruch für verurteilten Polizistenmörder in Wilderei-Prozess

Der verurteilte Polizistenmörder von Kusel ist in einem weiteren Prozess wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden. Das Geschehen vor fünfeinhalb Jahren sei "schlicht nicht mehr aufklärbar" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am 02.03.2023 vor dem Amtsgericht Neunkirchen. Der Staatsanwalt legte Berufung ein.

Wilderei und versuchte gefährliche Körperverletzung nicht erwiesen

In dem Prozess ging es um einen Vorfall aus dem September 2017 bei Spiesen-Elversberg im Saarland. Dort soll der 39-Jährige damals laut Anklage ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben. Dies soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Statt anzuhalten, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Der Zeuge habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Das Amtsgericht hat den Angeklagten allerdings freigesprochen: "Hier sind zu viele Unsicherheiten vorhanden, die es nicht ermöglichen, eine Verurteilung auszusprechen", so der Richter.

Ankläger legte Berufung ein

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Der Anklagevertreter legte direkt nach dem Urteil Berufung ein. Der 39-jährige Angeklagte war vor gut drei Monaten vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel in Rheinland-Pfalz die Beamten bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2023 (dpa).